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Umstritten

Rechtsgrundlage für Mercosur-Abkommen offenbar noch offen

Der Widerstand gegen das Mercosurabkommen ist weiterhin sehr groß. Je nach Rechtsform des Vertrages könnten die Befürworter aber die nationalen Parlamente umgehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Rechtsgrundlage für das im EU-Agrarsektor hochumstrittene Freihandelsabkommen der Gemeinschaft mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten ist offenbar immer noch offen. Aus Brüssel ist zu hören, dass sie vom Vertragsinhalt abhängig gemacht werden soll.

Interessant dürfte dabei die Frage sein, ob die Kommission das Abkommen als reines Handelsabkommen oder aber als sogenanntes gemischtes Abkommen - sofern der Vertragstext beispielsweise Fragen zum Investitionsschutz und damit zur alleinigen Kompetenz der Mitgliedsländer enthält - einstuft.

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Im zweiten Fall müssten dann auch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten dem Vertrag grünes Licht erteilen; dies wäre mit einem Veto-Recht gleichzusetzen. Bisher hatte es geheißen, dass der Mercosur-Vertrag ein gemischtes Abkommen sei. Brüsseler Beobachtern zufolge würde dies jedoch die Chancen einer erfolgreichen Ratifizierung nicht gerade erhöhen.

Als lautstarke Kritiker innerhalb der EU gelten vor allem die EU-Staaten Frankreich, Polen sowie Irland und Österreich. Für Unruhe in der EU-Landwirtschaft hatte jüngst die Ankündigung Portugals gesorgt, eine Ratifizierung mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien sowie Uruguay und Paraguay vorantreiben zu wollen.

In Zeiten des Green Deal „schlicht inakzeptabel“

Anlässlich offenbar neuer Gespräche über eine Ratifizierung hat die europäische Agrarwirtschaft nochmals ihre klare Ablehnung des Freihandelsabkommens bekräftigt. Wie verschiedene EU-Bauernverbände erneut feststellten, ist die getroffene Mercosur-Handelsübereinkunft zu einer Zeit, in der die EU-Landwirte Lösungen für die Umsetzung der Zielvorgaben des Green Deal suchen müssten, schlicht inakzeptabel.

Es gebe drei Hauptgründe, die gegen den Freihandelsvertrag mit den Südamerikanern in seiner jetzigen Fassung sprächen. Erstens sei das Landwirtschaftskapitel im Vertragstext vor allem in Bezug auf bereits anfällige Sektoren „unausgewogen“, hieß es. Als Beispiel verwiesen Bauernvertreter auf die Einigung beim Rindfleischhandel, die eindeutig den EU-Viehzuchtsektor zugunsten der großen Marktakteure in den Mercosur-Ländern benachteilige.

Zweitens warnen die Verbände generell vor schwerwiegenden Auswirkungen für die EU-Landwirtschaft bei einer Umsetzung aller bereits unterzeichneten sowie noch angestrebten Handelsabkommen. Beispielswiese könne gemäß dieser Übereinkunft aus dem Mercosur jährlich eine Geflügelfleischmenge in die EU geliefert werden, die der Erzeugung von Dänemark, Finnland und Schweden zusammengenommen entspreche.

Das dritte und „entscheidende Argument“ sei, dass das Abkommen mit den Südamerikanern aufgrund von Doppelstandards die EU-Landwirtschaft eindeutig im Wettbewerb benachteilige. Symptomatisch dafür sei der Zuckersektor. Aufgrund des Abkommens würde die EU Zucker und Ethanol importieren - Produkte, die in Südamerika „in krassem Gegensatz“ zu den hiesigen Produktionsweisen erzeugt würden. So dürfen laut CIBE aktuell in Brasilien 27 Herbizide und Insektizide verwendet werden, die in der EU verboten sind.

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