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Grüne fordern Nachbesserungen im Gentechnikgesetz und bundesweites Anbauverbot

Die Agrar-Sprecher der Grünen der Bundesländer und aus dem Bund haben sich am 3. November 2016 bei einem gemeinsamen Treffen in Fulda darauf verständigt, dass es ein bundesweit wirksames Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen geben soll.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Agrar-Sprecher der Grünen der Bundesländer und aus dem Bund haben sich am 3. November 2016 bei einem gemeinsamen Treffen in Fulda darauf verständigt, dass es ein bundesweit wirksames Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen geben soll. Sie fordern daher von der Bundesregierung deutliche Nachbesserungen beim aktuellen Gentechnikgesetz.


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„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt Murks gemacht und ein kompliziertes Regelungsmonster erschaffen. Er öffnet Tür und Tor für Gentechnik in der Landwirtschaft, weil es kein bundeseinheitliches Anbauverbot vorsieht. Es kann nicht sein, dass die einzelnen Bundesländer den Kampf mit den Gentechnikkonzernen allein führen müssen“, so die Meinung der grünen Politiker.


Die Bundesregierung ignoriert ihrer Meinung nach den Willen der Bundesländer, die den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bundesweit und rechtssicher gefordert haben. Gentechnik in der Landwirtschaft und letztendlich in der Nahrung lehnen sie ab. "Die Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen machen nicht vor Ländergrenzen halt – daher ist es absurd, eine länderspezifische Regelung in Betracht zu ziehen.“ Auch für neue Verfahren in der Gentechnik dürfe es nach Auffassung der grünen Agrarexperten keine Ausnahmen geben.


Über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa können die einzelnen Mitgliedsstaaten über nationale Anbauverbote künftig selbst entscheiden – das sogenannte opt-out-Prinzip. Um dieses Recht in Deutschland umzusetzen, hatten die Bundesländer in einem eigenen Gesetzentwurf ein einheitliches Anbauverbot für Gentechnik vorgeschlagen. Diesen praktikablen Vorschlag habe die Bundesregierung im neuen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt.

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