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M-V informiert über neue Regeln zur Herbstdüngung

Am 1.Juni wurde die neue Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Damit kommen wichtige rechtliche Änderungen auf die landwirtschaftlichen Unternehmen zu. Neben Regelungen u.a.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 1.Juni wurde die neue Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Damit kommen wichtige rechtliche Änderungen auf die landwirtschaftlichen Unternehmen zu. Neben Regelungen u.a. zur Düngebedarfsermittlung, erweiterten Abstandsregelungen und Anforderungen an die Gülleausbringung sind aktuell die neuen Vorgaben zur Düngung nach der Ernte der letzten Hauptfrucht, die sogenannte Herbstdüngung, von Bedeutung.


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„Da die ersten Mähdrescher in den vergangenen Tagen unterwegs waren, ist die Herbstbestellung für die nachfolgenden Kulturen für die Landwirte bereits in Sicht“, hob Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus hervor.

 

Nach den Vorgaben der Düngeverordnung gilt auf Ackerland ein Düngungsverbot für stickstoffhaltige Düngemittel ab der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar. Dennoch gibt es Ausnahmen. So dürfen auf Ackerland, Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff, bis in Höhe des ermittelten Stickstoffdüngebedarfs und einer festgelegten maximalen Grenze bis zum 1. Oktober zu Wintergerste nach einer Getreidevorfrucht sowie zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter ausgebracht werden.


Zu beachten ist, dass eine Aussaat der Zwischenfrüchte, des Winterrapses und des Feldfutters bis zum 15. September und die Gerstenaussaat bis zum 1. Oktober erfolgen muss. „Damit soll sichergestellt werden, dass ein ausreichender Pflanzenaufwuchs vor dem Winter vorhanden ist und somit der ausgebrachte Dünger von den Pflanzenbeständen genutzt wird“, erläutert Dr. Till Backhaus.


„Mir ist bewusst, dass damit die Möglichkeiten der Herbstdüngung begrenzt sind, aber im Hinblick auf den Gewässerschutz müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen unser Wasser für nachfolgende Generationen zu bewahren, denn Wasser ist Leben und das wichtigste Lebensmittel“, unterstrich der Minister.

 

Ausführliche Informationen zur Herbstdüngung sind auf der Internetseite der zuständigen Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung bei der LMS Agrarberatung GmbH unter www.lms-beratung.de verfügbar.

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