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Neue Förderung für Solarspeicher im Südwesten

Das Land Baden-Württemberg hat am 1. März 2018 ein Förderprogramm für Solarstromspeicher aufgelegt. Bei einer Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher zahlt das Land für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten.

Lesezeit: 4 Minuten

Baden-Württembergwill mit einer neuen finanziellen Unterstützung Solarstromspeicher wirtschaftlicher machen und damit den Bau von Photovoltaikanlagen vorantreiben sowie die Belastung der Verteilnetze reduzieren. Dazu hat das Land eine neue Förderung aufgelegt und gewährt seit dem 1. März 2018bei einer Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten.


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Wie das Solar Cluster Baden-Württemberg mitteilt, beträgt die Förderhöhe für Heimspeicher an kleineren und mittleren Anlagen 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Batteriekapazität. „Pro Vorhaben sind 7.500 Euro Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters. Landesweit stehen rund 2 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm in Anspruch nehmen können sowohl Privatpersonen als auch Kommunen und Unternehmen – für Gewerbespeicher an Großanlagen gibt es einen Zuschlag. „Das neue Förderprogramm ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu günstigeren Speichern und mehr netzverträglichem Solarstrom im Südwesten“, so Pöter weiter.


Mit Bundeszuschuss kombinierbar


Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gibt es vom Land nun einen Investitionszuschuss für einen Solarstromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt hier 2.500 Euro für die Solarbatterien. Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss laut Verwaltungsvorschrift mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50 Prozent größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).


Zu beachten ist, dass der Landeszuschuss mit der bundesweiten KfW-Förderung kompatibel ist. Prinzipiell kommt daher für die Speicherkäufer neben dem Landesgeld noch ein Kredit- Tilgungszuschuss von bis zu 2.000 Euro für die Solarbatterie hinzu. Da jedoch bei der Kumulierung die Landesförderung nicht höher liegen darf als die Bundesförderung, lohnt sich das nicht in allen Fällen. „Es kann attraktiver sein, nur die Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Käufer von Solarstromspeichern sollten eine mögliche Kumulierung daher genau prüfen“, gibt Pöter zu bedenken.

Wichtig ist auch: Es stehen bei beiden Programmen, der Landes- und Bundesförderung, nur begrenzt Mittel zur Verfügung. Das KfW-Programm des Bundes endet zudem Ende 2018. „Interessenten sollten sich daher beeilen, wenn sie Geld aus den Fördertöpfen erhalten wollen“, so Pöter.


Auch große Speicher werden gefördert


Auch im Fall von Batteriespeichern an neuen großen Photovoltaikanlagen geht die Landesförderung über die Bundesförderung hinaus: Batteriesysteme in Verbindung mit Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt installierter Leistung sind auf Bundesebene nicht förderfähig. Im neuen Landesförderprogramm sind die Nutzer, meist gewerbliche oder kommunale Akteure, dagegen antragsberechtigt. Sie erhalten sogar höhere Zuschüsse als Heimspeicher, da Sinn und Zweck der Förderung mehr und größere Anlagen sind. Für netzdienliche Speicher an größeren Photovoltaik- Anlagen gibt es 100 Euro pro kWh nutzbarer Batteriekapazität hinzu.


Das Förderprogramm läuft bis Ende nächsten Jahres. Ab 1. Januar 2019 wird die Förderung für Speicher an Photovoltaikanlagen kleiner 30 Kilowatt installierter Leitung um ein Drittel sinken, für Gewerbespeicher an größeren Solaranlagen sinkt sie nur um 25 Prozent.


Nutzer sollten die Förderbedingungen beachten. Wer die Förderung erhalten möchte, muss den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gibt es kein Geld vom Land mehr. Für die Batterien des Speichersystems muss außerdem eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen. Ist das nicht der Fall, fließt ebenfalls kein Fördergeld. Bei einer Zeitwertersatzgarantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden.

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