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Bundesrat stimmt morgen über steuerfreie Risikoausgleichsrücklage ab

Am morgigen Freitag sollen die Bundesländer im Bundesrat direkt über den Antrag von Brandenburg und Bayern für eine Risikoausgleichsrücklage abstimmen. Bei einem positiven Votum wäre aber als nächstes erstmal die Bundesregierung am Zug. Bayern erhebt derweil noch weitere Forderungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am morgigen Freitag sollen die Bundesländer im Bundesrat direkt über den Antrag von Brandenburg und Bayern für eine Risikoausgleichsrücklage abstimmen. Bei einem positiven Votum wäre aber als nächstes erstmal die Bundesregierung am Zug. Bayern erhebt derweil noch weitere Forderungen.


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Angesichts des Ausmaßes an Ernteausfällen auf Grund der Dürre in diesem Jahr halten Brandenburg und Bayern weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der Agrarbetriebe für erforderlich. Sie schlagen in einem Entschließungsantrag im Bundesrat eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage vor. Brandenburg bittet darum, am 21. September 2018 unter Verzicht auf Ausschussberatungen direkt über die Frage abzustimmen, ob der Bundesrat die Entschließung fassen will. Wie zahlreich die Unterstützer aus den anderen Bundesländern sein werden, ist laut dem Brandenburger Agrarministerium derzeit nicht absehbar. Die fünf ostdeutschen Bundesländer hätten eine Zustimmung signalisiert.


Bundesregierung soll zügig entscheiden


Die bislang zur Verfügung gestellten Hilfsinstrumente reichten nicht aus, um die Schäden zu kompensieren, heißt es in der Entschließung der beiden Länder zur Begründung. Eine steuerfreie, betriebseigene Krisenreserve könne den Landwirten helfen, die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzumildern. Die Bundesregierung solle sie deshalb zügig einführen. Damit die Rücklage möglichst unbürokratisch zur Anwendung kommen könne, sei ein einfaches Verfahren zu wählen, heißt es weiter.


Bayern setzt noch eine Katalog an Forderungen drauf


Zusätzlich zu dem Antrag mit Brandenburg hat Bayern noch eine weitere Entschließung zum Risikomanagement auf die Agenda gesetzt. Darin fordert der Freistaat außerdem steuerbegünstigte Reinvestitionsmöglichkeiten auch auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auszuweiten. Zudem solle ein Freibetrag für Gewinne aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke geschaffen werden, soweit diese zur Abfindung weichender Erben oder zur Tilgung betrieblicher Schulden eingesetzt werden. Die in Folge der letzen Milchkrise 2016 beschlossene Tarifglättung will Bayern ausbauen und praxistauglicher gestalten. Außerdem fordert Bayern bei der anstehenden Reform der Grundsteuer die besonderen Belange der Land- und Forstwirtschaft angemessen zu berücksichtigen.

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