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Ausgleichszulage: Ein Drittel der Fläche fällt raus

Ab 2018 will die EU die benachteiligten Gebiete neu abgrenzen. Im Südwesten kursieren erste Karten, denen zufolge manche Regionen mit spürbaren Einbußen rechnen müssen. In der jahrelangen Debatte um die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete macht die EU jetzt Ernst...

Lesezeit: 4 Minuten

Ab 2018 will die EU die benachteiligten Gebiete neu abgrenzen. Im Südwesten kursieren erste Karten, denen zufolge manche Regionen mit spürbaren Einbußen rechnen müssen. Silvia Lehnert berichtet für top agrar Südplus 4/2017:


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In der jahrelangen Debatte um die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete macht die EU jetzt Ernst: Zum 1. Januar 2018 muss die neue Gebietskulisse vorliegen, sonst gibt es keine Ausgleichszulage (AGZ) mehr.


Dabei geht es vor allem um die sonstigen benachteiligten Gebiete. Berggebiete sowie die sogenannten Gebiete mit spezifischen Erschwernissen bleiben offenbar weitgehend unverändert. Geplant ist eine Neueinteilung nach einem einheitlichen Katalog mit acht biophysikalischen Kriterien auf Basis der Gemarkungsgrenzen. Zu diesen acht Kriterien gehören beispielsweise niedrige Temperaturen, die Bodenentwässerung oder die Hanglage. Sie müssen auf mindestens 60 % der Fläche der Gemarkung zutreffen, um in die neue Gebietskulisse zu passen.  


Gemarkungen fallen heraus


Zwar hat Irland beantragt, das Verfahren auf 2019 zu verschieben. Doch der Antrag ist noch nicht durch und selbst wenn er bewilligt wird, bleibt auch bis 2019 nicht mehr viel Zeit.


Aber genau das brauchen die Betriebe, um sich auf mögliche Verluste durch den Wegfall der AGZ einzustellen. Denn glaubt man Insidern, fallen künftig ganze Gemarkungen aus der Gebietskulisse der benachteiligten Agrarzonen heraus. In Baden-Württemberg soll davon etwa ein Drittel der bisherigen Fläche, d. h. über 370 000 ha in mehr als 750 Gemarkungen, betroffen sein! 


Für Betriebe, deren Flächen ausschließlich im sonstigen benachteiligten Gebiet liegen, wäre der Wegfall der Zulage ein herber Schlag. Sie müssten auf 43 bis 103 €/ha verzichten. In Bayern sind es 25 bis 200 €/ha. Die Zulage ist für über 84 000 Betriebe in beiden Bundesländern ein wichtiger Teil des Einkommens und im Vergleich zu den Leistungen aus der ersten Säule verlässlicheres Geld. „Investitionspläne erstellen wir immer unter Einbezug der Ausgleichszulage. Anders wären Neubauten oft nicht möglich“, erklärt Hans-Martin Schwarz vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.


2015 zahlte Bayern eine Ausgleichszulage von 111,2 Mio. €, das Ländle zuletzt 29,5 Mio. €.


Unter Verschluss


Offizielle Karten gibt es auf Anfrage von Südplus bei den Landwirtschaftsministerien in Bayern und Baden-Württemberg ein halbes Jahr vor Inkrafttreten zwar noch nicht.


Unter dem Siegel der Verschwiegenheit kursierten in berufsständischen Gremien in Baden-Württemberg aber bereits im Frühjahr 2017 erste Kartenentwürfe. Ihr Inhalt hat in so manchen Regionen schon für Nervosität gesorgt. Denn danach steht vor allem die Vorbergzone, d. h., die Randzonen der heutigen benachteiligten Gebiete, zur Disposition. In Baden-Württemberg soll es den Nordosten des Landes besonders hart treffen. So soll der Landkreis Schwäbisch Hall offenbar komplett aus der Gebietskulisse fallen.


Auf Einschnitte gefasst machen sollten sich außerdem Betriebe in den Kreisen Hohenlohe, Main-Tauber, Ostalb, Aalen und Rems-Murr. In Südbaden ist von etwa 100 Gemarkungen die Rede, die künftig vermutlich auf die Zulage verzichten müssen. Genannt werden dabei die Landkreise Waldshut-Tiengen und Lahr.

Neu in die Gebietskulisse aufgenommen werden könnten etwa 78 000 ha, gute Chancen haben das Bauland und der Odenwald.


Wie weit ist Bayern?


In Bayern scheinen die Auswirkungen nach allem, was bisher an Informationen durchgesickert ist, weniger drastisch zu sein als bei den Nachbarn: „Es gibt positive Signale, dass wir so gut wie alle Gemarkungen im Berggebiet erhalten können und keine Insellösungen entstehen. Verbesserungen in Franken dürfen aber nicht auf unsere Kosten gehen!“, betont Alfons Zeller von der AG für Bergbauernfragen.


Dass der Berufsstand auf die EU-Pläne noch Einfluss nehmen kann, wird bezweifelt. Daher komme es jetzt vor allem auf die Länder an, die entstehenden Verluste abzufedern. „Zudem braucht die Praxis endlich Klarheit darüber, wie die neue Gebietskulisse konkret aussieht. Nur dann können wir uns einbringen und uns auf mögliche Einbußen einstellen!“, fordert Eckhard Schmieder, zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft aus dem Schwarzwald.


Warum die neuen Gebietskarten bisher streng unter Verschluss gehalten werden, erklärt sich der Landwirt so: „Im Herbst ist Bundestagswahl. Vorher kann man keine verärgerten Bauern gebrauchen!“


Er ist überzeugt, dass die Neuabgrenzung den Strukturwandel bei kleinen und mittleren Betrieben beschleunigt: „Denn gerade sie sind es doch, die kleinparzellierte Flächen in der Vorbergzone offen halten. Wenn es dafür kein Geld mehr gibt, hören sie von heute auf morgen auf.“  

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