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CMA: Ja zum Importverbot für gechlortes Geflügelfleisch

Anlässlich der Diskussionen um eine Aufhebung des EU-Importverbotes von chloriertem Geflügelfleisch hat sich die CMA für ein Festhalten an den europäischen Hygienestandards in der Geflügelfleischverarbeitung ausgesprochen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die kontrollierte Aufzucht von Geflügel, die Einhaltung tiergerechter Standards und Hygienerichtlinien bei der Schlachtung und Verarbeitung sowie dem Vertrieb von Geflügelfleisch würden in der EU einheitlichen, strengen Regelungen unterliegen, erklärte die Marketinggesellschaft am Dienstag. Diese Regelungen untersagten im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes unter anderem die chemische Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlorwasser. Die CMA hat daher Bedenken, dass durch den Import von chemisch behandeltem Fleisch das Verbrauchervertrauen in heimisches Geflügel gefährdet wird. Geflügel werde hierzulande qualitativ hochwertig und chemisch unbehandelt erzeugt. Das QS-Prüflogo zeichne diese qualitätsgesicherte Prozesskontrolle aus.


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