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EU-Agrarpolitik nach 2020: Die entscheidenden Fragen sind noch offen

Finanzierung unklar, Vereinfachung nicht erkennbar und viele Widersprüche. Die entscheidenden Punkte der EU-Agrarpolitik nach 2020 sind auch nach Vorlage der Vorschläge von Agrarkommissar Phil Hogan nicht geklärt. Das ist die nüchterne Erkenntnis, die sich aus den Diskussionen zur Agrarpolitik beim Bauerntag ergibt.

Lesezeit: 3 Minuten

Finanzierung unklar, Vereinfachung nicht erkennbar und viele Widersprüche. Die entscheidenden Punkte der EU-Agrarpolitik nach 2020 sind auch nach Vorlage der Vorschläge von Agrarkommissar Phil Hogan nicht geklärt. Das ist die nüchterne Erkenntnis, die sich aus den Diskussionen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik beim Bauerntag in Wiesbaden ergibt.

 

„Wir brauchen ein gemeinsames Regelwerk für EU-Agrarpolitik und ein stabiles Budget für die 1. und 2. Säule auf bisherigem Niveau.“ Mit diesen Worten eröffnete DBV-Vizepräsident Walter Heidl die Diskussion in Wiesbaden. Die Vorschläge von Hogan führten zu einem Super-Cross Compliance bei niedrigeren Direktzahlungen. „Das ist der falsche Weg“, sagte der bayerische Bauernpräsident. Besser wäre es über ein breiteres Angebot an freiwilligen Maßnahmen in Verbindung mit entsprechenden finanziellen Anreizen für mehr Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu sorgen.

 

Herbert Dorfmann, Abgeordneter des Europaparlaments aus Südtirol forderte mehr Ehrlichkeit in der Finanzdebatte. „Ich halte es für schäbig, den Bauern des fehlenden Finanzmittel des Brexits vorzurechnen. Dafür können sie nichts. Wenn die Kommission den Bauern weniger Geld zukommen will, sollte sie das ehrlich sagen. Ich und viele meiner Kollegen im EU-Parlament wollen das nicht.“ Dorfmann sprach sich dafür aus, die Kompetenz für die Ausgestaltung der wichtigen Leitplanken der Agrarpolitik in Brüssel zu lassen.

 

Kleine vollständige Angleichung der Direktzahlungen


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Bei der Ausgestaltung der Direktzahlungen warb der Abgeordnete für eine faire Verteilung innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten. „Fair heißt aber nicht gleich“, sagte Dorfmann in Richtung der mittel- und osteuropäischen Staaten, die auf eine vollständige Angleichung der Direktzahlungen in der EU drängen. Der Südtiroler sprach sich für eine echte Kappung aus. „Warum sind 200.000 € Einkommenssicherung pro Betrieb notwendig, fragte Dorfmann in die Runde.

 

„Die EU-Agrarpolitik wird am Ende ein Kompromiss mit allen Vor- und Nachteilen sein. Das Ergebnis darf die gemeinsame Agrarpolitik nicht aufgeben, muss aber Vielfalt zulassen“, forderte Josef Plank, Generalsekretär des österreichischen Ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus. Österreich sei von den Kürzungen der 2. Säule viel stärker betroffen als Deutschland, betonte Plank.

 

Dennoch schmerzten auch in Deutschland die Kürzungen, sagte die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. „Hessen würde durch die Kürzungen so viel Geld verlieren, wie wir durch die Umschichtung von der 1. in die 2. Säule derzeit bekommen. Das gefährdet zum Beispiel die Förderung des Ökolandbaus, der in Hessen inzwischen 13 % der LF ausmacht.“ Deshalb dürfte die 2. Säule nicht rasiert werden.

 

Keine Verwaltungsvereinfachung


Dr. Hermann Onko Aeikens zeigte sich zufrieden, dass die Zwei-Säulen-Struktur der EU-Agrarpolitik Bestand haben solle. „Die Verwaltungsvereinfachung sehe ich aber noch nicht. Wir müssen davon wegkommen, jede verlorene Ohrmarke zum Problem zu machen“, forderte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium.

 

„Wir machen künftig keine Vorgaben für Kontrollen und Sanktionen“, betonte Michael Niejahr von der EU-Kommission. Brüssel achte nur noch auf die Einhaltung der festgelegten Ziele. Wie die Mitgliedstaaten und Regionen diese erreichen und wie sie die Umsetzung überwachen, wolle die Kommission den zuständigen Behörden überlassen. „Damit haben wir das Problem nur von Brüssel zu den Regionen verlagert“, bilanzierte DBV-Vize Heidl. Das Anlastungsrisiko (Anm. d. Red.: Risiko der Rückzahlung von Geldern nach Brüssel bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Förderung) bleibe bei den Mitgliedstaaten. Deshalb sei es fraglich, ob diese wirklcih durchschlagende Verwaltungserleichterungen beschlössen. „Es ist nicht klar, was passiert, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden.

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