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Greening-Kompromiss in trockenen Tüchern

Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz ist beschlossen. Buchstäblich in letzter Minute und nach teilweise heftigen Auseinandersetzungen erzielten Union und SPD eine Einigung. Der Bundestag hat das Gesetz am Donnerstag verabschiedet.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz ist beschlossen. Buchstäblich in letzter Minute und nach teilweise heftigen Auseinandersetzungen erzielten Union und SPD eine Einigung, so dass der Ernährungsausschuss den gemeinsam getragenen Änderungsantrag am Mittwoch beschließen konnte. Der Bundestag hat das Gesetz dann am Donnerstag verabschiedet.


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Die Verhandlungen standen dem Vernehmen nach bis zuletzt auf des Messers Schneide, nachdem zuvor bereits wiederholt eine Einigung gemeldet worden war. Widerstand gegen den von den Agrarsprechern beider Seiten ausgehandelten Kompromiss kam von Seiten der SPD-Umweltpolitiker. Sie drängten auf eine Zusage, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen auf dem Verordnungswege regulieren zu können.


In den Reihen der Union sorgte das Vorgehen der SPD für erhebliche Verärgerung. Den Durchbruch schaffte letzten Endes eine Runde mit den beiden Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Thomas Oppermann sowie der CSU-Landesgruppenvorsitzenden Gerda Hasselfeldt am Dienstagabend. Diese hatten sich auf eine Änderung gegenüber dem in der letzten Woche ausgehandelten Kompromiss verständigt.


Moderate Grünen-Kritik am Greening-Kompromiss


Vergleichsweise zurückhaltend haben die Grünen auf den Koalitionskompromiss zum Direktzahlungen-Durchführungsgesetz reagiert. „Die Versprechungen, die von Seiten der Regierung gemacht wurden, und die Erwartungen an eine zukunftsweisende Umsetzung der europäischen Agrarpolitik sind bestenfalls ansatzweise umgesetzt werden“, erklärte Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff.


Ausdrücklich begrüßte Ostendorff die Vereinbarungen zum Grünlandschutz. Damit würden die besonderen ökologischen Leistungen der Bauern anerkannt, die das Grünland nutzen und in der Bewirtschaftung halten. Negativ sei hingegen die Ablehnung, per Verordnung weitere Gebiete in die Kulisse des umweltsensiblen Dauergrünlandes aufzunehmen.


Massiv verschlechtert habe der Koalitionskompromiss hingegen alle Regelungen, die das Greening auf dem Acker betreffen, kritisierte Ostendorff. Die Düngung mit Gülle auf Vorrangflächen sei damit erlaubt. Zudem werde ermöglicht, dass eine Untersaat aus zwei Grasarten im Mais nach der Maisernte und vor der erneuten Mais-Aussaat im darauffolgenden Frühjahr totgespritzt werde.


"Landwirtschaft dient der Lebensmittelproduktion"


Dagegen sprach der CSU-Abgeordnete Artur Auernhammer von einem tragfähigen Beschluss, der einen absoluten Grünlandschutz vorsehe. „Wir werden dem Umweltschutz gerecht und fördern Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität“, erklärte der CSU-Politiker, der Mitglied in beiden zuständigen Ausschüssen ist.


Nach seiner Auffassung wird mit der Änderung zugleich das Bewusstsein gestärkt, dass Landwirtschaft in erster Linie der Lebensmittelproduktion diene. Für den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen auf ökologischen Vorrangflächen seien praktikable Lösungen gefunden worden. Ein Hauptziel sei gewesen, rechtzeitig vor der Herbstbestellung Planungssicherheit für die Landwirte zu schaffen.


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