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Grundsteuer auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag begonnen, die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer auf den Prüfstand zu stellen. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag begonnen, die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer auf den Prüfstand zu stellen. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.


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Mit einer endgültigen Entscheidung der Verfassungsrichter ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Stefan Walter vom DBV geht davon aus, dass die Richter tatsächlich entscheiden, dass die Einheitswerte neu berechnet werden müssen. In diesem Fall ist allerdings völlig unklar, wie die Neubewertung erfolgen soll und ob der Gesetzentwurf der Länder aus 2016 weiter verfolgt wird.


Zwar pochen Bund und Länder auf eine lange Übergangsfrist und argumentieren, dass eine Neuberechnung der Einheitswerte sehr kompliziert sei und es daher etwa zehn Jahre dauere, um sämtliche Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten. „Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe klang es allerdings nicht danach, dass sich die Richter darauf einlassen würden“, so Stefan Walter.   


Worum geht es?


Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die einmal festgestellten Einheitswerte – 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern – heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen, erklärt die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Seit 20 Jahren verschleppe die Politik die Reform der hoffnungslos veralteten Bemessungsgrundlage.


Vertreter von Bund und Ländern warnten davor, dass eine Verfassungswidrigkeit der Einheitswerte zum totalen Ausfall der Grundsteuer führen könnte. Das wäre für Städte und Gemeinden nicht tragbar, weil sie mehr als zehn Prozent ihrer Steuereinnahmen ausmache. Vertreter von Mietverbänden befürchten dagegen massive Mehrbelastungen. Eine Neufestlegung der Einheitswerte würde Millionen Mieter treffen, deren Immobilien in den vergangenen Jahren ohne eigenes Zutun eine erhebliche Wertsteigerung erfahren hätten, hieß es. Stattdessen sollte die Grundsteuer an den Boden- und Gebäudeflächen orientiert werden.


n-tv ergänzt, dass das jetzige System allerdings faktisch Vermögende massiv privilegiere: Sie müssten auf ihren Grundbesitz weniger Steuern zahlen, weil die Grundstückswerte vor mehr als einem halben Jahrhundert eingefroren wurden.


Bisherige Vorschläge nicht zielführend


Der bisherige Vorschlag der Länder taugt laut dem Sender allerdings wenig: Sie haben 2016 empfohlen, Hausbesitzer nach den durchschnittlichen Grundstückspreisen ihrer Gemeinde, den sogenannten Bodenrichtwerten, und den Baukosten ihrer Gebäude zu besteuern. Dabei teilen sie Immobilien willkürlich nach Alter ein. Besitzer von Altbauten müssten dann weniger Steuern zahlen, weil sie schon vor Jahren billiger gebaut haben, Neubaubesitzer dagegen mehr.


Die Politik würde damit einen fatalen Fehlanreiz setzen - und ausgerechnet die bestrafen, die den aktuellen Immobilienwucher in den Städten mit neuem Wohnraum zu lindern versuchen. Zudem müssten Mieter in Städten, wo die Wohnungsnot derzeit am größten ist, deutlich mehr zahlen, weil die Wohnungen, in denen sie leben, in den letzten Jahrzehnten erheblich an Wert gewonnen haben. Die Vermieter würden die höhere Grundsteuer auf sie abwälzen.


Der Mieterbund fordert deshalb eine Bemessung der Grundsteuer am Bodenwert, egal ob oder was für eine Immobilie darauf steht. Das würde Spekulanten bremsen, die momentan die Preise treiben: Unbebaute und bebaute Grundstücke würden gleich besteuert. Sie hätten keinen Anreiz mehr, ihr Geld in Freiflächen zu parken und sie teuer weiterzuverkaufen, sondern auch wirklich darauf zu bauen. Das würde zwar die Wohnungsnot in den Städten lindern. Aber auch dieser Vorschlag hat einen Haken: Er würde Großgrundbesitzern massive Steuergeschenke auf Kosten von kleinen Häuslebauern bescheren, berichtet n-tv.


Fazit


Keines der beiden Systeme wäre perfekt. Teurer werde es für Hausbesitzer in jedem Fall. Laut n-tv könnte der Staat evt. höhere, zeitgemäße Immobilienwerte als Berechnungsgrundlage ansetzen, dafür aber die Steuersätze senken. Im Ergebnis bliebe die Steuerbelastung auf dem aktuellen Niveau - oder würde sogar sinken. Nur da würden die Gemeinden sicher nicht mitspielen, heißt es.


Eine gerechte Reform müsste also auch die Kommunen finanziell endlich auf eigene Beine stellen. Sonst werden sich die Finanzämter wohl kaum die Gelegenheit entgehen lassen, Firmen und Häuslebauer weiter zu melken.

 

Was ist die Grundsteuer?


Über die Grundsteuer besteuert der Staat Grundstücke und darauf gebaute Häuser. Für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft gilt die sogenannte Grundsteuer A, deutlich wichtiger ist die Grundsteuer B auf normale Baugrundstücke, erklärt Spiegel Online.


Die Einnahmen stehen allein den Gemeinden zu, die auch über ihre jeweilige Höhe mitbestimmen. Die Grundsteuer gehört für sie zu den wichtigsten Einnahmequellen, das Aufkommen hat sich seit Anfang der Neunzigerjahre nahezu verdreifacht:


Die Zuständigkeit für die Grundsteuer hat der Bund an sich gezogen, die Länder jedoch müssen Änderungen im Bundesrat zustimmen. Dieser Kompetenzwirrwarr ist ein wesentlicher Grund dafür, dass so lange keine Reform der Grundsteuer gelang.


Wie wird sie berechnet?

Berechnet wird sie nach einer komplizierten Formel mit drei Elementen. Zunächst wird für jedes Grundstück der sogenannte Einheitswert bestimmt. In einem zweiten Schritt wird der Einheitswert mit der sogenannten Grundsteuermesszahl multipliziert. Sie richtet sich nach der Art der jeweiligen Bebauung und beträgt in den alten Bundesländern beispielsweise 3,1 Promille für ein Zweifamilienhaus und zehn Promille für ein unbebautes Grundstück.


Das Ergebnis wird schließlich in einem dritten Satz mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Bei den Hebesätzen gibt es erhebliche Unterschiede, so liegen sie derzeit in Düsseldorf bei 440 Prozent, in Berlin bei 810 Prozent.

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