Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Westfalen-Lippe werden künftig ihre Einkommen steuerlich glätten und so eine deutlich verbesserte Risikovorsorge betreiben können. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Neuregelung des Einkommensteuergesetzes, die am letzten Freitag im Bundesrat beschlossen wurde.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) begrüßt die Neuregelung als Hilfe für mehr Eigenverantwortung in extrem schwankenden Märkten. „Der neue Ansatz, Gewinne und Verluste steuerlich zu glätten, ist eine sinnvolle Hilfe in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten. Dass diese Möglichkeit zeitlich begrenzt wurde und nicht für alle Rechtsformen in der Land- und Forstwirtschaft gelten sollen, ist allerdings bedauerlich“, so WLV-Präsident Johannes Röring.
Die Neuregelung soll, befristet bis 2022, eine Glättung marktbedingter Gewinnschwankungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben jeweils für drei zusammenliegende Jahre ermöglichen. Dies erfolgt in Form eines Einkommensteuerausgleichs zum Ende des dritten Jahres eines festen dreijährigen Betrachtungszeitraums auf Basis des durchschnittlichen Gewinns der zurückliegenden Jahre. Der erste Zeitraum soll die Jahre 2014 bis 2016 umfassen.
Die Regelungen werden von den Finanzämtern von Amts wegen berücksichtigt. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband und der Deutsche Bauernverband hatten sich dafür eingesetzt, die Neuregelung für alle Rechtsformen in der Land- und Forstwirtschaft einzuführen. Nach dem Willen von Bundestag und Bundesrat gilt diese jedoch nicht für landwirtschaftlich tätige Genossenschaften oder juristische Personen.
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