Der Bayerische Jagdverband (DJV) hat wie berichtet kritisiert, dass nicht alle Beitragszahler der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gleichermaßen von den Leistungen profitieren.
Aus Sicht der Jäger sei die SVLFG hinsichtlich Präventionsleistungen, Leistungen im Versicherungsfall und bei der Verteilung der Bundeszuschüsse vornehmlich auf die Belange der landwirtschaftlichen Unternehmen ausgerichtet. Die Jagdpächter müssten daher aus der Zwangsversicherung SVLFG austreten können, so die Forderung.
Das wollten wir genauer wissen und haben bei der SVLFG angefragt. Diese erklärte in einer ersten Stellungnahme, die Bedingungen für eine Berücksichtigung bei der Bundesmittelgewährung würden nicht von der Sozialversicherung formuliert, sondern im Zuwendungsbescheid des BMEL verbindlich für die SVLFG vorgegeben. Jagdunternehmen gehörten dabei nicht zu den bundesmittelberichtigten Unternehmen.
Zu berücksichtigen sei zudem, dass selbst die bundesmittelberechtigten Unternehmen keine Bundesmittel erhalten, soweit dadurch der Beitrag unter 305 Euro gesenkt werden würde. Sehr viele Jagdunternehmen hätten aber ohnehin einen geringeren Beitrag.
In einer zweiten Antwort gestand die SVLFG dann am Donnerstag ein, dass mit Einführung bundesweit einheitlicher Beiträge ab 2013 in der Tat die Beiträge für viele Jagdunternehmen gestiegen seien. Dies habe aber schlicht daran gelegen, dass eine eigene Risikogruppe Jagden eingerichtet wurde, die sich grundsätzlich selbst finanziert. Zuvor sei das nicht überall der Fall gewesen. Seit 2013 haben sich die Beiträge für Jagden wie folgt entwickelt:
Für 2013: Mindestgrundbeitrag = 60,00 Euro, Risikobeitrag pro BER = 11,53 € Für 2014: Mindestgrundbeitrag = 80,85 Euro, Risikobeitrag pro BER = 11,27 € Für 2015: Mindestgrundbeitrag = 75,28 Euro, Risikobeitrag pro BER = 11,49 €
Eine BER (Berechnungseinheit) entspricht dabei 20 ha bejagbare Fläche.
"Es ist erkennbar, dass seit Einführung des einheitlichen Beitragsmaßstabes nicht von einer allgemeinen Beitragserhöhung gesprochen werden kann. Beim Mindestgrundbeitrag ist zudem bereits eine Satzungsänderung beschlossen, die ab 2018 (für 2017) zu einer spürbaren Senkung führen kann", erklärt der Leiter des Beitragsbereiches Hartmut Fanck. Fast alle Jagdunternehmer zahlten "nur" diesen Mindestgrundbeitrag zzgl. Risikobeitrag (andere Mitglieder zahlen bis zum Vierfachen an Grundbeitrag).
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