Der Vorstoß der französischen EU-Ratspräsidentschaft über zusätzliche Kriterien für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) trifft bei den Mitgliedstaaten nur teilweise auf Gegenliebe. Während sich ein Konsens abzeichnet, dass Auswirkungen des GVO-Anbaus auf die Umwelt stärker untersucht werden sollten, herrscht über die Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren und einen zusätzlichen Schutz sensibler Regionen Uneinigkeit. Neben einem Katalog solcher Faktoren schlägt Frankreich eine Schutzmöglichkeit für Gebiete vor, die sich als GVO-frei ausweisen wollen. Hintergrund der Diskussion ist ein Papier, das die französische Regierung für die von ihr eingerichtete Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu GVO im Juli vorgelegt hat. Paris hält die derzeit angewendeten EFSA-Leitlinien zur Bewertung von GVO-Umweltrisiken für nicht präzise genug. Pflanzen wie Bt-Mais, die permanent kleine Mengen an Gift absonderten, sollten nach denselben Kriterien bewertet werden wie Pflanzenschutzmittel.
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