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Uneinsichtig: Amok-Landwirt muss wohl in Sicherungsverwahrung

Peter F., der am 4. Mai 2016 auf seinem Hof in Ascheberg (Schleswig-Holstein) mit seinem Schlepper mehrere Polizeiwagen und Autos demoliert hatte, zeigt sich vor Gericht offenbar sehr wirr und uneinsichtig. Durch sein Verhalten hält die Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Sicherungsverfahrung für angebracht.

Lesezeit: 2 Minuten

Peter F., der am 4. Mai 2016 auf seinem Hof in Ascheberg (Schleswig-Holstein) mit seinem Schlepper mehrere Polizeiwagen und Autos demoliert hatte, zeigt sich vor Gericht offenbar sehr wirr und uneinsichtig. Durch sein Verhalten hält die Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Sicherungsverfahrung, sprich geschlossene Psychiatrie, für angebracht, schreibt Spiegel-Online.


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Wie berichtet hatte sich der Landwirt damals geweigert, dass der Amtsveterinär Blutproben seiner Rinder nimmt und ihnen Ohrmarken einzieht. Er hält das für Tierquälerei. Im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Kiel soll sich der Landwirt laut Spiegel nun mit der verzweifelten Entschlossenheit eines Menschen wehren, der nichts mehr zu verlieren habe und sich nicht kampflos ergeben will. Aus diesem Grund übertrete er immer wieder die Grenzen dessen, was vor Gericht üblich und vielleicht auch angemessen ist. Die Justiz beschimpft er als ihm feindselig gesinnt. Zudem spricht er von Behördenwillkür. Peter F. ist überzeugt, die Wahrheit solle vertuscht werden. Er wirft dem Gericht vor, mit der Staatsanwaltschaft unter einer Decke zu stecken.


Mehrmals ermahnt Richter Jörg Brommann ihn zu ein wenig Höflichkeit: "Das Verhalten, das Sie an den Tag legen, ist unverschämt und beleidigend." Angeblich soll es selbst dem Pflichtverteidiger schwer fallen, zu seinem Mandanten durchzudringen. Der Anwalt habe immer wieder Mühe, angesichts von F.s Kommentaren Zeugen zu befragen. Unter anderem stört F., dass sein Anwalt nicht jede Frage stellt, die er sich wünscht. Immer wieder wende sich der Angeklagte unerlaubt selbst an die Zeugen.


Teilweise würden einige Dutzend Fragen des Landwirts vorgetragen, von denen die Kammer die große Mehrheit ablehne, da sie für die Entscheidung bedeutungslos, unverständlich, diffamierend oder beleidigend seien. Ein Beispiel aus dem Fragenkonvolut an einen Tierarzt: "Wieso ist Ihnen so viel Skrupellosigkeit mir und den Tieren gegenüber gleichgültig?"


"Wenn Sie Fragen mit subjektiven Bewertungen oder Beleidigungen würzen, können Sie nicht erwarten, dass ich die zulasse", sagt Brommann. Für F. ist das ein weiterer Beleg für Voreingenommenheit und Grund genug, seinen zweiten Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter zu stellen.

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