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Verbände unterstützen Regierungsentwurf zur Mautbefreiung der Land- und Forstwirtschaft

Der Transport landw. Erzeugnisse oder Güter mit landw. Fahrzeugen ist in aller Regel nur eine untergeordnete Nebentätigkeit zur Landwirtschaft. Deswegen sehen die Landtechnikanwenderverbände es in einem gemeinsamen Positionspapier als folgerichtig an, wenn lof-Fahrzeuge grundsätzlich von der Straßenmaut befreit sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Bedarfsgüter mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist in aller Regel nur eine untergeordnete Nebentätigkeit zur Landwirtschaft. Deswegen sehen die Landtechnikanwenderverbände es in einem gemeinsamen Positionspapier als folgerichtig an, wenn land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge (lof-Fahrzeuge) grundsätzlich von der Straßenmaut befreit sind. Weil lof-Fahrzeuge für das Feld und nicht für die Straße konzipiert sind, stellen sie auch keinen wirklichen Wettbewerb zum Transportgewerbe dar.

 

Nach dem von der Bundesregierung aktuell in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzesvorschlag zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sollen sämtliche land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuge bis 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ab 1. Januar von der Maut ausgenommen werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Beförderungen, Fahrten mit Beladung oder Leerfahrten handelt.


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Die Verbände befürworten den Vorschlag der Bundesregierung, fordern aber eine klare Anwendungspraxis und machen dazu konkrete Vorschläge, die auch einen wichtigen Beitrag zu einer wettbewerbsneutralen Abgrenzung zum Transportgewerbe leisten. Gleichzeitig fordern die Verbände in ihrem gemeinsamen Positionspapier den Deutschen Bundestag auf, dass lof-Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h wie bisher unter bestimmten Voraussetzungen (in Anlehnung an GüKG) und festgelegten Bedingungen (Antrag, Registrierung) von der Maut freigestellt werden.

 

Das gemeinsame Positionspapier von DBV, BMR, BLU, DRV, LBT und VDMA ist unter www.bauernverband.de/regierungsentwurf-zur-mautbefreiung zu finden.

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