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Verbraucherschützer pochen auf klarere Lebensmittelkennzeichnung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine eindeutigere und klarere Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln, insbesondere mit Blick auf Zutaten und Aromen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine eindeutigere und klarere Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln, insbesondere mit Blick auf Zutaten und Aromen. Laut vzbv-Vorstand Klaus Müller fühlen sich viele Verbraucher getäuscht, wenn auf der Verpackung Himbeeren, Honig oder Walnüsse abgebildet sind, doch davon lediglich sehr geringe Mengen, dafür aber Aromazusätze im Produkt enthalten sind.


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Müller verwies dabei auf eine aktuelle Studie der Universität Göttingen und der Marketingberatungsfirma Zühlsdorf + Partner, die im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit untersucht hatten, inwieweit sich Verbraucher durch eine derartige Aufmachung getäuscht oder in die Irre geführt fühlen. Würden Mengen offen und ehrlich auf der Vorderseite der Verpackung ausgewiesen, würden selbst geringe Mengen eher akzeptiert, erklärte der vzbv-Vorstand und führte als Beispiel den Gehalt von Steinpilzen in einer Packung einer entsprechenden Fertigsuppe an. Bislang sei allerdings nicht vorgeschrieben, wo dieser Hinweis stehen müsse; kleine Mengen seien komplett von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.


Müller mahnte mehr Ehrlichkeit bei den Lebensmittelherstellern an. Das käme nicht nur der Branche selbst, sondern auch den Landwirten zugute. Die Lebensmittelhersteller wiesen die Kritik zurück. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Dr. Marcus Girnau verwahrte sich gegen die „pauschalen Beurteilungen“. Der Grundsatz „was drauf steht, muss auch drin sein“ sei keineswegs eine leere Worthülse für die Branche, sondern Grundsatz der deutschen Lebensmittelwirtschaft.


Missverständnisse und Unklarheiten bezüglich der Abbildungen auf Verpackungen könnten jedoch ein Zeichen dafür sein, dass mehr über die geltenden Kennzeichnungsregeln aufgeklärt und informiert werden müsse.

 

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