Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus News

Versicherer: Ertragsschadenversicherung hilft auch bei ASP-Ausbruch

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest (ASP) bei Wildschweinen in Belgien hat es auf top agrar online und anderen Agrarmedien Berichte gegeben, dass eine Ertragsschadenversicherung im Ernstfall auf Grund der Leistungseinschränkungen „wertlos“ sei. Das ist nach Ansicht der Versicherer nicht der Fall.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest (ASP) bei Wildschweinen in Belgien hat es auf top agrar online und anderen Agrarmedien Berichte gegeben, dass eine Ertragsschadenversicherung im Ernstfall auf Grund der Leistungseinschränkungen „wertlos“ sei und die Tierseuchenkassen ausreichenden Schutz böten. Das ist nach Ansicht der Versicherer nicht der Fall.

 

„Ein gesetzlicher Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkassen besteht nur dann, wenn Tierbestände auf amtliche Anordnung hin getötet werden mussten“, betonte ein Sprecher der R+V-Versicherung gegenüber top agrar online. Die Tierseuchenkasse erstatte auch nur den gemeinen Tierwert zum Tötungszeitpunkt. Dieser werde auf Basis aktueller Marktpreise ermittelt.

 

„Die Tierseuchenkasse kommt für die Verluste in der Regel nicht vollständig auf“, weiß die R+V. So würden nach Seuchenausbrüchen oft umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Sonderentsorgungen von Gülle, Mist und teilweise Futtermitteln angeordnet. Die Posten würden von den Tierseuchenkasse gar nicht oder nur zum Teil entschädigt. Das gelte auch für Verluste durch Betriebsunterbrechungen während der Leerstands- und Wiederaufbauphase.

 

„Diese finanziellen Folgen sind über Ertragsschadenversicherungen versicherbar und zwar bei allen Betrieben, die Handelsbeschränkungen unterliegen“, macht der R+V-Sprecher die Vorteile einer Ertragsschadensversicherung deutlich. Die wirtschaftlichen Folgen für diese Betriebe seien ungleich größer als die wenigen Höfe, deren Bestände gekeult würden. Letztere hätten zumindest Anspruch auf Leistungen aus den Tierseuchenkassen.

 

Für die Ertragsschadenversicherung der R+V gelte, dass auch indirekte Ertragsschäden versichert seien. So habe zum Beispiel ein Mastbetrieb außerhalb von Sperr- und Beobachtungsgebieten Versicherungsschutz, der wegen Keulung oder Sperre seines Ferkellieferanten vorübergehend keine Ferkel einstallen kann.

 

Dass im Versicherungsfall die aktuellen Marktpreise angewendet werden, ist für die R+V logisch, weil ansonsten die geschädigten Landwirt sich besser stellen würden als ihre Berufskollegen, die nicht im Restriktionsgebiet lägen und die wirtschaftlichen Verlust in jedem Fall alleine tragen müssten.

 

Unser Tipp: Halten Sie Ihren Versicherungsvertrag immer aktuell und vermeiden Sie Unterversicherungsrisiken, damit es im Versicherungsfall kein böses Erwachen gibt.

top + Schnupperabo: 3 Monate für 9,90 € testen

Alle wichtigen Infos zur Maissaussaat 2024 | Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- & Marktdaten

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.