Die Bundesregierung kann sich weiterhin nicht auf einen Gesetzentwurf für ein Umweltgesetzbuch (UGB) verständigen. Dem Vernehmen nach brachte ein Gespräch der Staatssekretäre aus den beteiligten Ressorts vergangene Woche in Berlin keinen Durchbruch. Sowohl das Agrar- als auch das Wirtschaftsministerium haben nach wie vor grundsätzliche Vorbehalte gegen die geplante Zusammenführung der bislang getrennten wasserschutzrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu einer integrierten Vorhabengenehmigung (IVG). Die Ressorts bezweifeln die Umsetzbarkeit dieses Ansatzes und befürchten eine Verschärfung der Genehmigungsanforderungen in einzelnen Bereichen, etwa der Land- und Forstwirtschaft. Näher gekommen ist man sich aber offenbar beim Naturschutzrecht. Hier akzeptiert das Umweltministerium inzwischen eine von der Landwirtschaftsseite geforderte Flexibilisierung der Eingriffsregelung mit der Möglichkeit zu flächenschonenden Lösungen. Auch hinsichtlich des vorgesehenen Gewässerrandstreifens von 5 m könnte es Entwarnung geben. Es sei sichergestellt, dass auf diesen Streifen das Fachrecht, also das Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht, gelte, heißt es. Vor diesem Hintergrund gilt in Berlin die Vorlage eines "kleinen UGB" ohne Buch I mit der integrierten Vorhabengenehmigung weiterhin als eine Option.
Das Bundesumweltministerium geht mittlerweile davon aus, den Gesetzentwurf am 15. Oktober 2008 ins Kabinett zu bringen.
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