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Beschluss zum Umweltgesetzbuch noch im Oktober?

Das Bundesumweltministerium hält trotz der nach wie vor bestehenden Meinungsunterschiede innerhalb der Bundesregierung an seinem Ziel fest, im Oktober einen Kabinettsbeschluss zum Entwurf für ein Umweltgesetzbuch herbeizuführen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesumweltministerium hält trotz der nach wie vor bestehenden Meinungsunterschiede innerhalb der Bundesregierung an seinem Ziel fest, im Oktober einen Kabinettsbeschluss zum Entwurf für ein Umweltgesetzbuch herbeizuführen. Die Voraussetzung dafür soll ein Treffen der Staatssekretäre aus den beteiligten Ressorts in dieser Woche in Berlin schaffen. Sie sollen versuchen, in den strittigen Fragen doch noch Lösungen zu finden. Der Konflikt besteht insbesondere zwischen dem Umweltministerium auf der einen sowie dem Landwirtschafts- und dem Wirtschaftsministerium auf der anderen Seite. Beide Ressorts halten bislang den vorliegenden Referentenentwurf aus dem Umweltministerium für nicht zustimmungsfähig. Als Knackpunkt gelten die Vorstellungen der Umweltseite für ein neues vorhabenbezogenes Umweltrecht. Die Wirtschaftsseite wehrt sich gegen eine damit verbundene erhebliche Verschärfung der Genehmigungsanforderungen in einzelnen Bereichen und verweist auf den Koalitionsvertrag, nach dem jegliche Verschärfungen durch ein Umweltgesetzbuch vermieden werden sollten. Unterdessen hat die Union ihre ablehnende Haltung gegenüber den Plänen des Bundesumweltministeriums bekräftigt. Man könne einem Umweltgesetzbuch nur dann zustimmen, wenn zusätzliche Bürokratie vermieden werde und es nicht zu einer Verschärfung vorhandener Gesetze komme, heißt es in einem Beschluss, den die Arbeitsgruppe Agrar der CDU/CSU-Fraktion auf ihrer Klausurtagung Anfang letzter Woche in Bad Kreuznach gefasst hat.

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