Bundesrat
Neue Ökogesetze unter Dach und Fach
Der Bundesrat hat endgültig das neue Öko-Landbaugesetz und das Öko-Kennzeichnungsgesetz beschlossen. Lesen Sie, was die Politik angepasst hat.
Die Novellierungen des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichnungsgesetzes (ÖkoKennzG) sind abgeschlossen. Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag beide Gesetze.
Mit den Neufassungen werden die zahlreichen Bezugnahmen im ÖLG und im ÖkoKennzG an die neue EU-Ökoverordnung und die EU-Verordnung über amtliche Kontrollen angepasst. Sogenannte „nebenstrafrechtliche Bestimmungen“ wurden aktualisiert und neu gefasst. Zum Kernbereich der damit verbundenen Straf- und Bußgeldbestimmungen gehören Regelungen bei Verstößen zur Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische Produktion. Zudem wurden mit den Gesetzesänderungen Anreize für eine Stärkung des Biokonsums im Außer-Haus-Verzehr (AHV) gesetzt. Der Bundestag hatte die beiden Novellen am 21. Mai mit breiter Mehrheit verabschiedet.
Der Geschäftsführer vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, sprach von einem „guten Signal für die Entwicklung von Bio in Deutschland“. Als „Meilenstein“ wertete die Branchenorganisation die neuen Ansätze für mehr Bio im AHV. Wichtig sei nun, die Ausgestaltung der diesbezüglichen Regelungen zügig anzugehen.
Zu den wichtigen Verbesserungen zählt der BÖLW außerdem die klarere Rechtsgrundlage für das zweistufige Kontrollsystem sowie die jährliche Auditierung der Kontrollstellen durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Grünes Licht gab die Länderkammer in der vergangenen Woche außerdem für das Gesetz zur Pflanzengesundheit, mit dem europäische Rechtsvorschriften, insbesondere zu Quarantäneschädlingen, umgesetzt werden. Festgelegt wurden unter anderem die Pflichten, Verbote, Beschränkungen sowie Anforderungen und Maßnahmen, mit denen die Mitgliedstaaten einer Ausbreitung und den daraus folgenden Schäden entgegenwirken sollen. Mit dem Gesetz wird für alle Akteure Rechtssicherheit hergestellt.
Ferner wurden Entschädigungsregelungen getroffen und Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen geschaffen, die notwendig sind, um auf EU-Recht reagieren zu können.