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Verordnung

Pflicht zur Herkunftskennzeichnung nur bei Gemeinschaftsverpflegung

Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Primärzutaten soll bis Mitte 2023 umgesetzt werden, dann muss die Herkunft von Fleisch, Eier und Milch in Kantinen angegeben werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Eier und Milch sollte eigentlich Anfang 2023 in Kraft treten. Am Mittwoch gaben die beiden Minister Norbert Totschnig und Johannes Rauch bekannt, dass eine erste Verordnung bis Mitte 2023 gelten soll, diese gilt nur für die Gemeinschaftsverpflegung. Kantinen in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Schulen oder Betrieben müssen die Herkunft der Primärzutaten kennzeichnen.

Entwurf ist in der Begutachtung

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Ein entsprechender Verordnungsentwurf ging am Dienstag in Begutachtung. „Unser gemeinsames Ziel ist mehr Transparenz am Teller“, betonen Gesundheitsminister Johannes Rauch und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. „Damit setzen wir einen wichtigen Punkt des Regierungsprogramms um.“ Etwa 3,5 Millionen Speisen werden täglich außer Haus konsumiert. Davon entfallen 2,2 Millionen auf Speisen in Großküchen und KantinenEin besonderes Augenmerk sei bei der Verordnung auf praktikable Lösungen bei der Herkunftsbezeichnung gelegt worden. Großküchen können die Auslobung nach „EU“ oder „Nicht-EU“ oder „Herkunftsland“ bzw. „Region“ durchführen. Diese Form der Kennzeichnung praktizieren österreichweit schon jetzt 450 Betriebe, etwa im Rahmen des Projekts „Gut zu wissen“. Es besteht aber auch die Möglichkeit der prozentualen Herkunftsbezeichnung über den Betrachtungszeitraum eines Jahres, zum Beispiel: „Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 % aus Österreich, zu 30 % aus der EU und zu 20 % aus Nicht-EU-Ländern". Eine ähnliche Regelung für Großküchen gibt es auch im Bio-Bereich.

Nächster Schritt verarbeitete Lebensmittel

"Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung als erster Schritt ist ein wirksamer Hebel, da in diesem Bereich täglich eine große Menge an Speisen über die Theken geht. In einem zweiten Schritt wird die Kennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln folgen. So erreichen wir nicht nur mehr Transparenz für die Konsumenten, sondern unterstützen auch unsere bäuerlichen Familienbetriebe", meint Totschnig.

"Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung tragen wir dem Wunsch vieler Menschen nach regionalen Produkten Rechnung. Viele Kantinen werden ihr Einkaufsverhalten ändern und mehr auf Herkunft, Tierwohl und Qualität achten“, sagt Rauch.

Auch eine freiwillige Kennzeichnung in der Gastronomie muss künftig nachgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um Schutz von Konsument:innen vor Täuschung. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die Gastronomie, sei noch immer nicht geplant.

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