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Förderungen für nachhaltigere Landwirtschaft

Die Emissionen aus der Lagerung und dem Einsatz organischer und mineralischer Düngemittel sollen verringert werden. Landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen sollen dafür nun Förderungen erhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsens Regierung will landwirtschaftliche Betriebe im laufenden Jahr mit 12 Mio. Euro bei Investitionen zur Verringerung von Nährstoffausträgen aus Düngemitteln unterstützen. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover am vergangenen Freitag (9.10.) mitteilte, liegt die betreffende Förderrichtlinie der EU-Kommission zur Genehmigung vor und wird Ende Oktober veröffentlicht.

Ressortchefin Barbara Otte-Kinast erklärte, dass damit eine ökologisch nachhaltigere Landwirtschaft unterstützt und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden solle. „Ziel ist es, die Emissionen aus der Lagerung und dem Einsatz organischer und mineralischer Düngemittel zu verringern. Auch die Nutzung smarter Landtechnik sowie die Stärkung der Fachkompetenzen der Landwirte im Bereich des Nährstoffmanagements sollen dazu beitragen, dass wir dieses Ziel gemeinsam erreichen“, sagte Otte-Kinast. Wenn die EU-Kommission dem Vorhaben zustimme, könnten landwirtschaftliche Unternehmen ab dem 26. Oktober bis zum 16. November 2020 Anträge auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 35 % bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben sei dem Antrag die Baugenehmigung beizufügen.

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Der größte Teil der Mittel stehe für die Förderung verschiedener Investitionen zur Verfügung und zwar für zusätzliche Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten, Abdeckungen für bestehende Wirtschaftsdüngerlager, Gülleaufbereitungsanlagen und bestimmte digitale Landtechnik wie Nahinfrarot-Sensoren, Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern während der Ausbringung, Stickstoff-Sensoren und elektronische Mineraldüngerstreuer. Darüber hinaus würden auch Beratungsangebote zur Nährstoffoptimierung des Ackerbaus gestärkt. Die Bewilligung werde noch in diesem Jahr erfolgen und die Auszahlung nach Beschaffung oder Baufertigstellung im Jahr 2021. Die detaillierten Förderbedingungen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer abrufbar. (https://bit.ly/34EmsGh)

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