Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Finanzamt

Achtung bei Krediten an Gesellschafter

Wenn eine GmbH einem Gesellschafter ein Darlehen gewährt und dieses nicht angemessen verzinst, kann das Finanzamt das als versteckte Gewinnausschüttung auslegen.

Lesezeit: 1 Minuten

Eine GmbH hatte einem Gesellschafter einen zinslosen Kredit eingeräumt und als Forderung verbucht. Das Finanzamt wertete dies als versteckte Gewinnausschüttung, die zu versteuern sei. Die Richter am Finanzgericht Schleswig-Holstein urteilten: Zu recht. Jeder Kaufmann hätte eine Verzinsung gefordert. Für angemessen hielten die Richter einen Zinssatz, der sich zwischen den banküblichen Habenzinsen als Untergrenze und den Sollzinsen als Obergrenze bewege (Urteil vom 28.5.2020, Az.: 1 K 67/17).

Wichtig: Das Urteil bezieht sich auf Gemeinschaften mit beschränkter Haftung. Wenn eine Personengesellschaft einem Gesellschafter zinslos Geld leiht, dann schlägt das Abzinsungsgebot zu. Beispiel: Eine GbR leiht einem Mitglied 100.000 € (zinslos). Laufzeit: Sechs Jahre. Zwar verbucht der Gesellschafter einen Betrag von 100000 €. Für das Finanzamt hat der Kredit aber erst in sechs Jahren einen Wert von 100.000 €. Daher zinsen die Beamten den Betrag mit 5,5% auf rund 72.525 € ab. Die Differenz von 27.475 € muss er als Gewinn versteuern. Im Gegenzug darf er einen fiktiven Zinsaufwand in gleicher Höhe verteilt auf die Laufzeit absetzen. Seine Liquidität in den ersten Jahren leidet trotzdem.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Steuerberater Stefan Heins, wetreu Kiel

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.