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Behörden geben Problemwolf zum Abschuss frei

Ein Wolf, der für mehrere Schafsrisse hinter wolfssicheren Zäunen im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein) verantwortlich ist, darf abgeschossen werden. Das hat heute das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) genehmigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Antragsteller ist das Umweltministerium selbst. Das Tier mit der Code-Nummer GW 924m darf nun vier Wochen lang in seinem Streifgebiet von ausgewählten Jägern erlegt werden. Wer diese ausgewählten Jäger sind, soll laut Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) geheim bleiben.

„Nach intensiver Prüfung halten wir dieses Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich, um die Last von den Betroffenen vor Ort zu nehmen und eine bestmögliche Koordination sowie fachliche hohe Expertise der mit der Entnahme betrauten Personen zu erreichen, die über einen Jagdschein verfügen müssen. Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, sagte Albrecht.

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Strenge Ausnahme vom Artenschutz

Nach der Bestätigung von mittlerweile acht Wolfsrissen auf Flächen, die über einen empfohlenen Herdenschutz verfügten, sind mehrere Anträge auf Entnahme des Wolfes GW924m gestellt worden. In sechs der acht Fälle wurde bisher durch DNA-Analysen bestätigt, dass GW924m der Verursacher der Risse war. Zum Ergebnis der Prüfung sagt Albrecht: „Der Entscheidung ging eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung voraus. Trotz des strengen Artenschutzes sind im vorliegenden Fall angesichts der umfassend ergriffenen Präventionsmaßnahmen und der drohenden, erheblichen wirtschaftlichen Schäden Umstände gegeben, die einen ausnahmsweisen Abschuss dieses Wolfes erlauben.“ Es bestehe zudem die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten an Nachkommen weitergibt und damit die Risszahlen trotz umfassender Herdenschutzmaßnahmen deutlich steige.

Entnahme eine komplexe Aufgabe

Die Genehmigung zur Entnahme ist zunächst zeitlich und räumlich begrenzt. „Eine Gruppe ausgewiesener Fachleute unter intensiver Einbeziehung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein wird nun mit der schwierigen Aufgabe betraut den Wolf zu erlegen. Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass mit der Genehmigung nicht gewährleistet ist, dass der Abschuss des Wolfes auch tatsächlich gelingt.“ ergänzt Albrecht. Es handle sich um eine sehr komplexe Aufgabe. Eine Entnahme kann nicht auf Knopfdruck erfolgen.

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