Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Betriebsanweisung gemäß § 14 BioStoffV zu Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus in deutscher, polnischer, rumänischer und russischer Sprachversion auf seine Homepage gestellt. Die SVLFG empfiehlt insbesondere allen Arbeitgebern, sie in den Betrieben auszuhängen, um die aktuell starke Verbreitung des Virus zu verlangsamen.
Die Dokumente können aus dem Internet über den Link www.svlfg.de/betriebsanweisungen heruntergeladen werden. Dort sind sie unter den Betriebsanweisungen für Biostoffe in allen vier Sprachen zu finden.