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Holz im Wald sammeln ist Diebstahl!

Wer im fremden Wald Holz sammelt, begeht Diebstahl. Hierfür können die Besitzer oder Kommunen einen Leseschein austellen. Lesen Sie, was wo gilt.

Lesezeit: 3 Minuten

Brennholz ist seit Monaten ein knappes Gut. Dennoch darf es im Wald nicht einfach gesammelt werden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Wer Holz mitnimmt, begeht unter Umständen eine Straftat.

"Jeder Wald gehört jemandem. Meistens ist er in Privatbesitz oder Eigentum der Gemeinden, Bund oder Länder. Und das gilt dann auch für das Holz", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um abgebrochene Äste, geschnittene Holzscheite oder umgeknickte Bäume handelt, wie es sie häufig nach einem Sturm gibt.

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"Deshalb ist es grundsätzlich Diebstahl, wenn man im Wald Holz sammelt. In staatlichen Wäldern dürfen meist kleinste Mengen vom Boden aufgelesen werden. Das heißt zum Beispiel, Kinder können einen abgebrochenen Ast oder ein paar Stücke Rinde mit nach Hause nehmen."

Sammeln nur mit Leseschein

Für größere Holzmengen, die zum Heizen dienen, gelten spezielle Regeln. Diese unterscheiden sich je nach Gemeinde oder Bundesland. Meistens ist eine spezielle Erlaubnis notwendig. Die stellt in der Regel das regionale Forstamt oder die Gemeinde gegen Gebühr aus.

"Der Holzleseschein gilt dann für ein bestimmtes Waldstück und ist zeitlich befristet, manchmal auf eine Woche, manchmal auch auf einen Monat", erklärt R+V-Experte Rempel. "Vorwiegend dürfen Sammelnde nur zu Boden gefallenes Holz (Leseholz) auflesen. Manche Lesescheine erlauben auch, Äste abzutrennen. Der zuständige Förster prüft und genehmigt die gesammelte Menge." Doch im Moment ist die Situation schwierig. "Aufgrund der hohen Nachfrage werden mancherorts derzeit gar keine Holzlesescheine vergeben." Er rät deshalb, frühzeitig beim Forstamt oder der Gemeinde nachzufragen.

Weitere Tipps:

  • In manchen Regionen ist der Holzleseschein nur in bestimmten Monaten erhältlich - in Köln zum Beispiel von Oktober bis März.
  • Lesescheine gelten nicht für private Waldstücke. Zudem kann es sein, dass bestimmte Teile des Waldes vom Holzsammeln ausgenommen werden. Den Bedingungen der Landesgesetze oder -verordnungen und der Gemeinderegeln sowie der Lesescheine muss Folge geleistet werden, sonst ist das Holzsammeln illegal.
  • Wer im Wald mit einer Motorsäge arbeiten möchte, muss dafür eine Berechtigung nachweisen und Schutzkleidung tragen. Viele Forstämter bieten Motorsägen-Kurse an.
  • Das gespaltene Brennholz sollte luftig und vor Regen geschützt gelagert werden. So kann es am besten trocknen. Das dauert je nach Sorte anderthalb bis drei Jahre. Kleinere Äste als Zündhilfe trocknen bereits nach wenigen Wochen.

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