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Bodenzerstörung

Schweizer Politikerin will Tractor Pulling Events verbieten

Weil sie Tractor Pulling im Widerspruch zu den Boden- und Umweltschutzgesetzen der Schweiz sieht, will eine Großrätin ein Verbot der Sportart auf dem Acker durchsetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie in Deutschland erfreut sich Tractor Pulling auch in der Schweiz großer Beliebtheit unter der Landbevölkerung. Vermiest wird die Stimmung aktuell aber von der Berner Großrätin Sarah Gabi Schönenberger.

Die Sozialdemokratin der SP hat kein Verständnis für den Sport und brandmarkt ihn als Umweltverschmutzung und Bodenzerstörung. Mit einer sogenannten Motion will sie ein Verbot der Veranstaltungen durchsetzen. Eine Motion ist ein parlamentarischer Vorstoß, der von der Regierung eine Gesetzesänderung, einen Beschluss oder eine bestimmte Maßnahme einfordert. Dieser Auftrag ist verbindlich, wenn ihm das Parlament zustimmt.

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Die Zeitung Bärn today aus Bern berichtet, dass die Politikerin damit auf die Problematik der Bodenbeeinträchtigungen durch Tractor-Pulling-Veranstaltungen aufmerksam machen und deren langfristige Auswirkungen auf die Bodengesundheit und die landwirtschaftliche Produktivität aufzeigen will.

Diese Veranstaltungen stehen ihrer Meinung nach im Widerspruch zu bundesrechtlichen Bestimmungen und den politischen Bemühungen zur Förderung der Biodiversität und Bodengesundheit.

Unverständnis in Politik

Bei der Regierungsrat stößt die Kritik dagegen auf Unverständnis. Tractor-Pulling-Events seien vergleichbar mit Openairs und Turnfesten – diese seien ähnlich schädlich für die Böden. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die heutigen Vorgaben im Zusammenhang mit der Bewilligung von Tractor-Pulling-Veranstaltungen genügen und ein allgemeines Verbot im Kanton Bern nicht verhältnismäßig sei, zitiert Bärn today weiter.

Zudem fänden zahlenmäßig auch weniger Tractor-Pulling-Veranstaltungen statt als andere Feste, die dem Boden schaden. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsparlament daher, die Motion abzulehnen.

Die Antragstellerin zeigt sich darüber enttäuscht und hält die Antwort für „nicht stringent“ und „schlicht schwach“. Der Regierungsrat sei inkonsequent in der Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben.

Wann die Motion im Kantonsparlament diskutiert wird, ist noch nicht bekannt.

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