Herber Rückschlag für die vier Familien im Hahnennest in Ostrach (Landkreis Sigmaringen), die ihre Zukunft in der Milchviehhaltung sehen: Sie dürfen ihren geplanten neuen Stall für 1.000 Kühe vorerst nicht weiter bauen.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat Ende Februar in einem Eilverfahren entschieden, dass der Widerspruch des BUND vom 4. April 2019 weiterhin aufschiebende Wirkung habe. Damit werde der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom März 2020, der dem Betrieb eine Baugenemigung erteilte, geändert. Das geht aus einer Pressemitteilung des BUND hervor.
Zur Begründung gibt der Verwaltungsgerichtshof an, die Vorprüfung des Neubaus durch das zuständige Landratsamt hinsichtlich der Auswirkungen auf Lebensräume und die Artenvielfalt sei unzureichend. Er fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Überwachung des Grundwassers allein könne einer Gefährdung nicht wirksam entgegenwirken, heißt es in der Pressemitteilung.