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Milchmarkt

BDM fordert fairen Wettbewerb beim Kartellamt ein

Vertreter des BDM und Milchdialog haben eine Eingabe beim Bundeskartellamt gemacht. Sie weisen damit auf die unverändert schlechte Wettbewerbsstellung der Milchviehbetriebe hin.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 1. Juni ist der Tag der Milch. Anlässlich dazu machten Milchviehhalterinnen und Milchviehhalter des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM) unterstützt durch die Verbändegemeinschaft „Milchdialog“ eine Eingabe beim Bundeskartellamt in Bonn. Die oberste Wettbewerbsbehörde soll die unverändert schlechte Wettbewerbsstellung der Milchviehbetriebe im Verhältnis zu ihren Abnehmern, den Molkereien, genauer in Augenschein nehmen.

„Wir Milchviehhalter sind weiterhin auf Gedeih und Verderb davon abhängig, dass die Molkereien sich unser quasi „erbarmen“ und höhere Preise, die die aktuelle Marktsituation eigentlich ermöglichen würde, auch tatsächlich realisieren“, erklärte Stefan Mann, Vorsitzender des BDM. „Wir stellen fest, dass dies trotz einer sich für die Milchbetriebe massiv zuspitzenden wirtschaftlichen Situation nicht geschieht und auch sonst alle Vorschläge, die von den Milchviehhalterinnen und Milchviehhaltern kommen, abgebügelt werden.“

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Kosten steigen, Milchpreis stagniert

Die Kosten der Milchproduktion steigen aktuell erheblich, berichtet der BDM. Schon allein die Kosten für Futter- und Düngemittel seien um 25 – 50% höher als noch vor ein paar Monaten. Gleichzeitig verharre der Milchpreis auf einem annähernd gleichbleibenden, niedrigen Niveau von 32-33 Cent/kg Milch. Schon ohne die aktuellen Kostensteigerungen seien mit diesem Auszahlungspreis bereits bisher rund 30% der Milchproduktionskosten nicht gedeckt.

Mann sagte dazu: „Trotz wiederholter Feststellungen des Bundeskartellamts, dass es kaum Wettbewerb um die Rohmilch gibt und ein Marktmachtgefälle zu Ungunsten der Milchviehhalter besteht, hat sich außer der Verkürzung von Kündigungsfristen nichts zum Positiven verändert. Die Wettbewerbsstellung der Milchviehbetriebe hat sich angesichts fehlender Abnahmealternativen nicht verbessert, sondern sogar eher weiter verschlechtert.“

Preisbildung nur von oben nach unten

Noch immer unterliegt fast die komplette Rohmilchmenge so genannten Ausschließlichkeitsbindungen (100-Prozent-Andienungspflichten) und noch immer werden die Erzeugerpreise ganz überwiegend erst nach der Lieferung festgelegt. Die Preisbildung erfolgt von oben nach unten und orientiert sich weiter an Referenzpreisen. Stattdessen signalisierten die Molkereien dem Lebensmitteleinzelhandel, dass sie kein Interesse an höheren Preisen haben, so der BDM.

Vorsitzender Mann betont: „Wir haben heute das Bundeskartellamt aufgefordert, den Milchmarkt und insbesondere das Verhalten der Molkereien genau zu beobachten und der Politik erneut Hinweise zu geben, dass der Milchmarkt dringend grundlegend reformiert werden muss.“

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