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Blauzungenkrankheit: Bayern fordert Aufhebung der Restriktionszonen

Da in Bayern bislang kein BT-Fall nachgewiesen wurde, fordert Umweltminister Glauber nun von der EU, dass die Restriktionszonen in Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken aufgehoben werden.

Lesezeit: 2 Minuten

"Der Schutz vor der Blauzungenkrankheit hat hohe Bedeutung. Bayern steht den Landwirten dabei von Anfang an zur Seite. Unsere Maßnahmen waren bisher erfolgreich. Deshalb ist es nun an der Zeit, über die Aufhebung der Restriktionszonen zu entscheiden. Die EU-Kommission muss hier zügig eine Entscheidung treffen. Auch die EU-Abgeordneten sind gefordert, sich in diesem Sinn einzusetzen. Bayern hat seine Hausaufgaben bereits gemacht und alles Notwendige für eine Aufhebung der Restriktionszonen frühzeitig und vollumfänglich in die Wege geleitet. Sobald die EU grünes Licht gibt, können wir die Beschränkungen aufheben“, erklärte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber in einer Mitteilung des Ministeriums. In Bayern ist bislang kein Fall von Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden.

Impfung weiterhin empfohlen

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Die Beschränkungen in Bayern basieren dem Umweltministerium zufolge auf einem BT-Ausbruch in Baden-Württemberg vom Januar 2019. Die Restriktionszone wurde infolge weiterer Fälle im Januar und Februar 2019 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nach und nach vergrößert. Der letzte BT-Fall wurde im Februar 2021 aus Rheinland-Pfalz gemeldet. Der jüngste Fall habe aufgrund der Entfernung keine Auswirkungen auf Bayern. Er zeige aber, dass weiterhin Fälle auftreten können. Deshalb werde den Landwirten die Fortführung der Impfung empfohlen.

EU-Tierseuchenrecht gibt Rahmen vor

Mit den bisher umgesetzten Maßnahmen und den angestoßenen Initiativen konnte laut Glauber in Bayern ein Paket geschnürt werden, das alle derzeit tierseuchenrechtlich möglichen Erleichterungen für Tierhalter in der BT-Restriktionszone nutzbar macht. Gleichwohl setze das EU-Recht klare Grenzen, die zu beachten sind. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass um betroffene Betriebe eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet wird. In Bayern erfasst die Restriktionszone vor allem die Regierungsbezirke Schwaben, Mittelfranken und Unterfranken.

Die Aufhebung einer Restriktionszone ist nach EU-Recht frühestens zwei Jahre nach Feststellung eines BT-Falles möglich. Der diesbezügliche Antrag auf Aufhebung einer Restriktionszone wird durch den Mitgliedstaat bei der EU-Kommission gestellt. Die für den Antrag relevanten Angaben und Unterlagen aus Bayern wurden dem Ministerium zufolge Anfang Februar und damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt an den Bund übermittelt.

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