Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung der deutschen Milchumlage eingeleitet. Es geht um rund 25 Mio. Euro jährlich. Wie die Behörde mitteilt, sind die meisten der daraus geförderten Maßnahmen nicht als Staatsbeihilfen deklariert.
Die Kommission will prüfen, ob bestimmte Aktionen wie die Förderung von Routinekontrollen der Milchqualität und Beiträge an den Verband der deutschen Milchwirtschaft (VDM) gegen Binnenmarktregeln verstoßen. Das Verfahren dürfte rund 18 Monate dauern. Im schlimmsten Fall müssten die nationalen Behörden seit 2001 gewährte Fördermittel zurückfordern.
Hingegen hat die Kommission einen Teil der Maßnahmen wie Forschungsförderung, Hilfen an Nutztierhalter und technische Unterstützung im Zuge der aktuellen Entscheidung ausdrücklich zugelassen. Die Förderung des Schulmilchprogramms wiederum, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Unterstützung für die Sammlung von Preisnotierungen stellt die Behörde sogar komplett von den Auflagen für Staatsbeihilfen frei, weil sie vom EU-Recht verlangt würden.
Die Möglichkeit für eine Milchumlage, eine Erzeuger- beziehungsweise Molkereiabgabe, mit der unterschiedliche Maßnahmen für den Milchsektor finanziert werden, wurde im Milch- und Fettgesetz von 1952 geschaffen. Sie wurde zuletzt von neun Bundesländern umgesetzt, nämlich Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen. Auslöser der Nachforschungen war nach Auskunft von Kommissionsexperten keine Beschwerde eines Marktteilnehmers, sondern eine Routineprüfung. Erste Untersuchungen wurden bereits im Herbst 2011 eingeleitet. Den Betroffenen steht jederzeit der Rechtsweg offen. (AgE/ad)