Die Bundestierärztekammer (BTK) und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) fordern in einem Positionspapier den Transport von Kälbern neu zu regeln. „Tiertransporte sind immer mit unvermeidbarem Stress für die Tiere verbunden. Gerade bei so jungen Tieren, wie Kälbern, darf das geringe Anpassungsvermögen bei der Bewältigung von Stresssituationen keinesfalls überfordert werden“, sagt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der BTK.
Die Forderungen sollen eine veterinärfachliche Bewertung zum Transport von Kälbern sein. Zudem möchten die Organisationen rechtliche Änderungen anstoßen und bis dato ergänzende Mindestanforderungen durchsetzen. Dazu zählen unter anderem:
- Kälber sind bis zum Abschluss der 4. Lebenswoche nicht transportfähig.
Die Transportdauer nicht abgesetzter/nicht entwöhnter Kälber darf acht Stunden nicht übersteigen.Nicht abgesetzte Kälber dürfen vom Herkunftsbetrieb bis zum endgültigen Bestimmungsort über maximal eine Sammelstelle befördert werden. Sie müssen dort bedarfs- und verhaltensgerecht gefüttert und getränkt werden.
Kälber dürfen erst dann mehr als acht Stunden transportiert werden, wenn sie ihren Bedarf für Erhaltung und Aufbau über Festfutter und Wasser decken können. Also frühestens nach dem Absetzprozess. Kälber dürfen nicht erst für den Transport abgesetzt werden.
Ausgenommen sind Transporte zu einem Haltungsbetrieb in bis zu 50 km Entfernung, die vom Landwirt im eigenen Fahrzeug durchgeführt werden.