Der Bundesrat hat dem Antrag Hessens auf ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern zugestimmt. Bis zum endgültigen Verbot ist eine Übergangsfrist von 12 Jahren vorgesehen.
Das hat der Bundesrat auf seiner heutigen Plenarssitzung beschlossen. Hessen hatte den entsprechenden Antrag eingebracht. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hatte dem Bundesrat bereits empfohlen diesem zuzustimmen.
Der Bundesrat will sich für eine tiergerechtere Haltung von Rindern einsetzen. Darin fordert er ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung. Bei einer solchen Haltung seien die Fortbewegung, das Abliegen und das Aufstehen deutlich erschwert. Auch das Erkundungs- und Sozialverhalten der Tiere werde eingeschränkt oder sogar gänzlich verhindert. Zudem würden bei anderen Haltesystemen deutlich weniger Krankheiten auftreten, heißt es in der Begründung.
Bis zum endgültigen Verbot sei eine Übergangsfrist von 12 Jahren vorzusehen. Insbesondere kleine und familiengeführte Betriebe hätten dadurch ausreichend Zeit, den Entwicklungsschritt von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung zu vollziehen.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den kommenden Wochen mit ihr befassen wird.
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