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SVLFG-Tipps

Deckbulle im Fokus: Unfälle in der Rinderhaltung

Bullen verursachten 2020 knapp 400 Unfälle. Im Folgenden gibt die Sozialversicherung Tipps für die Arbeit mit Deckbullen im Stall und auf der Weide.

Lesezeit: 5 Minuten

Im vergangenen Jahr wurden über 5.000 Menschen bei der Arbeit durch Rinder verletzt, sechs von ihnen tödlich.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will die Unfallzahlen mit der überarbeiteten Unfallverhütungsvorschrift senken. Die seit 1. April geltende Fassung der „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz Tierhaltung“ (VSG 4.1) zielt unter anderem auf eine stärkere Trennung des Deckbullen von der Milchviehherde ab.

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Statistik bestätigt Unfallgefahren

Die Gefährdungen in der Rinderhaltung spiegeln sich in der Unfallstatistik der SVLFG wider: Von insgesamt etwas über 64.000 meldepflichtigen Unfällen ereigneten sich etwa ein Viertel im Bereich der Tierhaltung. Bullen verursachten knapp 400 Unfälle, von denen zwei tödlich endeten.

Elektronische Brunsterkennung

Durch die Kombination von künstlicher Besamung mit elektronischer Brunsterkennung kann auf einen Deckbullen verzichtet werden. Die Vorteile eines solchen Systems liegen auf der Hand, sie haben sich in der Praxis bewährt, sind preislich erschwinglich und die Herstelleranzahl ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Trotz allem ist der Deckbulle immer noch häufig fester Bestandteil der Milchviehherde und wird so zu einem unkalkulierbaren Risiko für Leib und Leben.

Natursprung trotzdem noch beliebt

Auf einen Deckbullen zu verzichten, ist im Sinne der Arbeitssicherheit der beste Weg, schwere und tödliche Unfälle zu vermeiden. Dennoch berufen sich Milchviehhalter durch wachsende Herdengrößen und oftmals verkürzte Brunstphasen bzw. Stillbrünstigkeit, gepaart mit steigender Arbeitsbelastung, zunehmend auf Altbewährtes, nämlich auf den Natursprung. Zuverlässig übernimmt der mitlaufende Deckbulle dabei die Brunstbeobachtung und Besamung der Kühe. Vor allem bei Kühen, die trotz mehrmaliger Besamung nicht tragend wurden, sorgt der Einsatz eines Deckbullen meist für die erwünschte Trächtigkeit.

Gefährlich und unwirtschaftlich

Doch eine Milchviehhaltung mit freilaufendem Deckbullen ist nachweislich gefährlich – für Unternehmer, Familienmitglieder, Mitarbeiter, Tierärzte oder Klauenpfleger gleichermaßen. Eine Untersuchung hat gezeigt, dass ein Angriff durch einen mitlaufenden Deckbullen nicht selten unverhofft erfolgt, zum Beispiel in dem Moment, wenn der Tierbetreuer gerade mit anderen Tätigkeiten beschäftigt ist.

Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Haltung eines freilaufenden Deckbullen eher kritisch zu sehen. Neben der Gefahr der Deckseuchenübertragung hat man bei Trächtigkeiten meist kein genaues Deckdatum, zum Beispiel, wenn die Kuh während der Nacht gedeckt wurde. Solche Kühe werden meist viel zu spät trockengestellt und können in der Folgelaktation nicht die volle Milchleistung erbringen. Oft ist die Leistung sogar so niedrig, dass solche Kühe vorzeitig den Betrieb verlassen müssen.

Bullen separieren

Um die Arbeit in der Milchviehherde sicherer zu gestalten, ist es unabdingbar, den Deckbullen im Stall in einer separaten Bucht zu halten. Denn gerade hier muss der Tierbereich mehrmals am Tag betreten werden (Kühe zum Melken treiben, Boxenpflege, Tierkontrolle, Separierung von Einzeltieren zu Behandlungszwecken etc.).

Beim Weidegang

Auch beim Weidegang sollte nach Möglichkeit der Deckbulle im Stall in der Bullenbucht bleiben. Geht der Deckbulle dennoch mit auf die Weide, damit brünstige Kühe auch während des Tages auf der Weide trächtig werden können, ist er bei der Rückkehr in den Stall wieder von der Herde zu trennen, zum Beispiel mittels Fangfressgitter oder Selektionstor. Möglich und sinnvoll ist auch eine Kombination aus elektronischer Brunsterkennung und Haltung in einer Deckbullenbucht. Hier kann auf den Weidegang des Deckbullens verzichtet werden. Das macht die Milchviehhaltung erheblich sicherer und der Unternehmer kann gezielt entscheiden, welche Kühe er mit geprüften Besamungsbullen besamt und welche Kühe er dem Deckbullen in der Bullenbucht zuführt.

Ausnahmen beim Deckbulleneinsatz Beim Jungvieh oder in der Mutterkuhherde muss der Bulle gemäß der „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz Tierhaltung“ (VSG 4.1) nicht zwingend separat gehalten werden, denn in diese Tierbereiche muss der Halter nicht so oft in den direkten Kontakt treten. Trotzdem gilt es auch hier zu überlegen, ob eine elektronische Brunsterkennung oder die überlegte Anordnung einer Deckbullenbucht eingesetzt werden kann, um die Sicherheit zu erhöhen.

Fluchtmöglichkeiten bedenken

Wenn ein Deckbulle beispielsweise auf der Weide oder im Jungviehbereich mitläuft, darf die Herde nur in Begleitung von Helfern mit entsprechenden Kenntnissen betreten werden. Zusätzlich müssen Fluchtmöglichkeiten und stabile Treibhilfen vorhanden sein.

Anforderungen an die Deckbullenbucht

Spezielle Deckbullenbuchten mit direkter Herdennähe ermöglichen eine tiergerechte Haltung und erhöhen die Arbeitssicherheit. Wird die Bucht überlegt platziert, führt dies neben der stressfreien Abtrennung und Fixierung des Bullen auch zum sicheren Zu- und Abtrieb von Kühen.

Die Einzelbuchten für Deckbullen im Milchviehstall müssen in stabiler Bauweise ausgeführt sein und über einen rutschfesten Bodenbelag, mindestens eine Fixiereinrichtung und mindestens eine Fluchtmöglichkeit (Personenschlupföffnung) verfügen – so schreibt es die VSG 4.1 vor. Als Fixiereinrichtung eignet sich beispielsweise ein Sicherheitsfangfressgitter mit ausreichender Stabilität und Abmessung. Als äußere Abtrennung der Deckbullenbucht haben sich zum Beispiel stabile, senkrechte Stangen bewährt, die Personen den Durchschlupf ermöglichen. Dies ermöglicht die Flucht aus der gesamten Bullenbucht in einer Gefahrensituation.

Komplettbau oder Nachrüstung

Seit dem 1. April 2021 schreibt die VSG 4.1 vor, Deckbullen in Milchvieherden in einer separaten Bucht zu halten. Diese Regel war die Konsequenz aus der Unfallentwicklung in der Rinderhaltung. Bei Stallneubauten ist die Anforderung der VSG sofort umzusetzen, für die Integration in Altställen gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.

Diverse Stallbauer bieten die Deckbullenbucht als Komplettlösung an. In älteren Ställen lässt sich durch Einbau geeigneter Einzelkomponenten eine separate Deckbullenbucht nachrüsten.

SVLFG berät kostenlos

Die SVLFG bietet sowohl bei Neu- als auch bei Umbaumaßnahmen eine kostenlose Bauberatung durch den Außendienst direkt vor Ort im Betrieb an. Die zuständigen Ansprechpartner sind über den Internet-Link www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention zu finden. Auf der Internetseite www.svlfg.de/rinderhaltung stellt die SVLFG weitere Informationen zum Thema Deckbullenbucht bereit.

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