Es ist eine Herausforderung, eine Winterstallung für kleine Rinderbestände zu bauen, die den Anforderungen der Gesetzgebung entspricht und auch für Hobbyhalter nicht zu teuer ist. Doch es gibt geschickte bauliche Lösungen, auch für die Nutzung alter Gebäude. Das zeigten die Vorträge auf dem Fachtag Bau und Technik des Lehr- und Versuchsgutes Köllitsch in Sachsen.
Jörg Menning von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau in Sachsen-Anhalt gab einen Überblick über Massiv- und Leichtbauställe. Vor jedem Neubau sollte der Tierhalter jedoch klären, ob bestehende Gebäude zum Beispiel für die Mutterkuhhaltung umgenutzt werden könnten. Das sei im Sinne der Ressourcenschonung und verhindere die unnötige Versiegelung neuer Flächen.
Vor dem Umbau eines Altgebäutes sollte der Tierhalter einige Fragen sicher beantworten können:
- Lässt sich das Gebäude in betriebliche Abläufe einbinden? Ist es nach dem Umbau gut zu bewirtschaften?
- Wie ist das Gebäude bauordnungsrechtlich einzuordnen? Vorsicht: Dörfer ohne landwirtschaftliche Betriebe werden häufig als Wohnsiedlungen deklariert, dort ist keine Tierhaltung mehr zulässig.
- Wie ist der Zustand der Bausubstanz? Welche Erhaltungsmaßnahmen werden nötig sein?
- Ist ausreichende Flächenausstattung vorhanden?
- Lässt sich das Gebäude erschließen? Kann Infrastruktur wie Beleuchtung und frostsichere Wasserversorgung gewährleistet werden?
Ähnlich Kriterien gelten für Neubauten. Dabei sind nur Gebäude bis zu 10m2 Größe verfahrensfrei. Ansonsten bedarf fast jedes Gebäude einer Genehmigung. Die Anforderungen haben sich durch das Inkrafttreten der neuen Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im August 2017 verschärft.