Die Pläne zur Gründung einer privatrechtlichen Dienstleistungsgesellschaft neben der LVN stellte der Vorstandsvorsitzende der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. (LVN), Jan Heusmann, auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung in Isernhagen bei Hannover vor.
Hauptgeschäftsführerin Kristine Kindler und Geschäftsführer Frank Feuerriegel gaben zunächst einen kurzen Rückblick auf die Maßnahmen der LVN im ersten Halbjahr 2016. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurden die Projekte Spannplakate, Milchlandpreis, My KuhTube und diverse Aktivitäten unter der Klammer DIALOG MILCH vorgestellt. Gerade die Aktivitäten im Bereich DIALOG MILCH könnten in die neue Gesellschaft übergehen.
Die Aktivitäten in der Qualitätsarbeit waren durch die EU-Vorschriften stark eingeschränkt. Lediglich ein Forschungsprojekt – Verminderung von Kälberaufzuchtverlusten – wurde angeschoben, ein weiteres im Bereich der Eutergesundheit sei beantragt. Gerade beratende Maßnahmen, die als Kernaufgabe der LVN zu sehen sind, sind mit der „EU-Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor“ nicht vereinbar, schreibt die LVN in einer Mitteilung.
Die EU beschäftigt sich seit fünf Jahren, so Heusmann, mit der Vereinbarkeit von aus der Umlage finanzierten Maßnahmen mit dem Binnenmarkt. Wichtig sei, dass die eigentliche Umlageerhebung in den einzelnen Bundesländern nicht gegen das EU-Beihilfenrecht verstoße und auch nicht im Widerspruch zu den Zielen der gemeinsamen Marktorganisation stehe. Die Kommission habe in drei ganz wesentlichen Maßnahmen zu einem sogenannten Beschluss geführt:
- Die Milchgüte-Untersuchungen in Bayern und Baden-Württemberg,
- die Finanzierung des VDM
- sowie das Schadstoffmonitoring u.a. in Niedersachsen 2007 - 2012.
Der Beschluss über das Schadstoffmonitoring sei zum 04. April 2016 gekommen – nachdem die Finanzierung aus der Umlage bereits im September 2013 gestoppt wurde. Die Begründung lautet, dass „die allgemeinen Gesundheitsfürsorgekontrollen im Rahmen des Milch- und Fettgesetzes, die gemeinhin als „Schadstoffmonitoring“ bezeichnet werden und im Einleitungsbeschluss als Teilmaßnahmen … bezeichnet werden, keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellen“.
Aus Sicht aller Landesvereinigungen und der Milcherzeuger allerdings, so Heusmann, würden diese Umlage-Mittel aufgebracht, um die Milchwirtschaft zu fördern. Das sei der Gründungszweck der LVN in den 1940-er Jahren gewesen, als sich Molkereien und Milcherzeugern dazu zusammenschlossen. Die Initiative sei nicht vom Staat ausgegangen.
Als Konsequenz aus dem Hauptprüfverfahren der EU-Kommission streben die Niedersachsen die Gründung eines privatrechtlichen Gesellschaftsmodells an. Dieses sei in enger Abstimmung mit dem Verwaltungsausschuss der LVN immer weiter optimiert worden, so Kristine Kindler. Ein gutes Beispiel für die zukünftige Arbeitsweise sei das Milchmonitoring. Hier schlage man eine zielführende Aufteilung vor: einerseits in einen staatlichen Teil mit der Untersuchung auf Umweltkontaminanten, der weiterhin aus der Umlage finanziert wird und anderseits die Untersuchung auf prozessbezogene Kontaminanten über die neue private Gesellschaft. In beiden Fällen bleibe die LVN die koordinierende neutrale Stelle.
Die Finanzierung der Maßnahmen solle über Dienstleistungsverträge zwischen der Dienstleistungsgesellschaft und den beauftragenden Molkereien erfolgen. Dazu sei vorgesehen, dass die fünf Trägerorganisationen der LVN – das Landvolk Niedersachsen, die beiden Genossenschaftsverbände in Niedersachsen, für die Privatmolkereien der Milchindustrieverband sowie der Fachverband der Milchwirtschaftler – und die Molkereien Gesellschafter einer GbR werden, die wiederum alleiniger Gesellschafter einer Dienstleistungsgesellschaft mbH wird. Die Gründungsveranstaltung sei für Juni 2016, die Aufnahme des operativen Geschäfts zu Oktober 2016 geplant. Eigenes Personal sei für die Gesellschaft nicht geplant, sie dürfe per Dienstleistungsvertrag das Knowhow der LVN-Mitarbeiter nutzen.
Künftig werde damit der Maßnahmenhaushalt der LVN finanziell entlastet. Um dieser Ausgabenreduzierung, verbunden mit den in den vergangenen Jahren nicht verausgabten Umlagemitteln von rund 2,9 Millionen Euro, zu entsprechen, wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Antrag zur vorübergehenden Reduzierung des Umlagehebesatzes von 0,0613 auf 0,045 Cent/kg Anlieferungsmilch einstimmig beschlossen.