Seit dem 8. Dezember 2014 gilt die neue nordrhein-westfälischen Landesverordnung zur weiteren Bekämpfung desBovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) bei Rindern. Dazu hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) über die neuen Vorschriften informiert:
- Gemäß den Vorgaben der Verordnung infizierte Tiere nicht mehr im Freien gehalten und nicht über öffentliche Wege vertrieben werden.
- Ferner gelte ab dem 1. Juli 2015 ein Impfverbot für Rinder; Ausnahmen davon könnten allerdings in Sanierungsbeständen gemacht werden. Die Tierärzte seien verpflichtet, solche Impfungen innerhalb von 14 Tagen in die Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) einzutragen.
- Ab sofort dürfe keine Belegung der Reagenten stattfinden, weder durch künstliche Besamung, Natursprung noch durch Embryonaltransfer. Das bedeute, dass die infizierten Tiere einer Herde abgesondert oder ein gegebenenfalls mitlaufender Bulle aus der Herde genommen werden müssten.
- Bis zum 31. Dezember 2015 müssten alle Reagenten aus den Herden entfernt sein; die Untersuchungen auf BHV1-Freiheit seien bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen.
Das Landesamt erinnert daran, dass BHV1 bei Rindern eine anzeige- und somit bekämpfungspflichtige Rinderseuche sei, die seit 2001 in Deutschland flächendeckend bekämpft werde; dies sei durch die nationale „Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1“ (BHV1 VO) gesetzlich geregelt.