Seit dem 1. April gilt das neue Arzneimittelgesetz (AMG). Doch wie genau dieses umgesetzt werden soll, ist noch immer nicht klar. Das machte Prof. Dr. Manfred Kietzmann von der Tierärztlichen Hochschule Hannover auf dem Management-Seminar des Zuchtverbandes RinderAllianz in Schwerin deutlich.
Vor der Behandlung ein Antibiogramm zu erstellen, hält Prof. Kietzmann für praxisfremd. Die Identifizierung der verantwortlichen Bakterien könnte zwei bis drei Tage dauern und somit viel zu lang für eine akute Erkrankung.
Prof. Kietzmann beantwortete die Frage, was sich durch das neue AMG ändern wird, deutlich: „Erst einmal gar nichts!“ Theoretisch enthalte die Novelle bedeutsame Veränderungen. Wie diese praktisch umgesetzt werden sollen, sei allerdings noch völlig offen.
Strittiger Punkt ist auch die Berechnung des durchschnittlichen Arzneimittel-Einsatzes. Dafür sollen Mäster künftig den genauen Einsatz dokumentieren. Allerdings herrscht Unklarheit über die Modalitäten: Kombinationspräparate könnten als ein Arzneimittel oder als zwei gewertet werden. Das kann die Therapie-Häufigkeit schnell verdoppeln. Tierhalter, die zu viel Arzneimittel einsetzen, könnten durch Tierhaltungs-Verbot für drei Jahre bestraft werden. Woran genau das „zu viel“ festgemacht werden soll, ist jedoch noch nicht geklärt.
In fünf Jahren will der Bundestag darüber beraten, wie die Maßnahmen gegriffen haben. Prof. Kietzmann meint: „Die Politik muss aufpassen, dass das erste Jahr nicht verstreicht, ohne dass geklärt wird, wie die Maßnahmen überhaupt aussehen sollen.“
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