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Amtliche Kontrolle von tierischen Nebenprodukten künftig bundeseinheitlich

Die amtliche Kontrolle im Bereich der tierischen Nebenprodukte und deren Folgeprodukte wird künftig nach bundeseinheitlichen Vorgaben durchgeführt. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der von der Bundesregierung vorgelegten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Rahmen-Überwachung zu.

Lesezeit: 1 Minuten

Die amtliche Kontrolle im Bereich der tierischen Nebenprodukte und deren Folgeprodukte wird künftig nach bundeseinheitlichen Vorgaben durchgeführt. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der von der Bundesregierung vorgelegten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Rahmen-Überwachung zu. Darin wird ein risikoorientiertes Beurteilungssystem für tierische Nebenprodukte angewandt, das bislang lediglich im Rahmen des Qualitätsmanagements der Bundesländer vorhanden war. Die Erstellung des Kontrollprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit den Ländern. Neben der Zahl der Inspektionen wird dabei auch die Aufteilung der Proben auf die tierischen Nebenprodukte sowie auf die Länder geregelt. Die zu kontrollierenden Betriebe werden dabei in Risikokategorien eingestuft.

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