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Afrikanische Schweinepest

ASP: Frist für Sperrzonen soll am 5. Oktober enden​ ​

EU-Kommission hat sich geirrt. Die ASP-Sperren im Emsland sollen nun doch neun Tage früher enden.

Lesezeit: 2 Minuten

Nun also doch: Auf Betreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Kommission die Aufhebung der niedersächsischen ASP-Sperrzonen um neun Tage auf den 5. Oktober 2022 vorverlegen. Die Korrektur soll zeitnah dem entsprechenden Ausschuss der Mitgliedsstatten zur Bestätigung vorgelegt werden.

Wirrwarr um das Ende der Frist

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Für die betroffenen Schweinehalter in den niedersächsischen Restriktionszonen ist das ein wichtiges Signal. Denn in den Ställen wird es immer enger. Zugleich wird damit der Wirrwarr um das Ende der Sperrfrist beendet. Denn regulär läuft die vorgegebene 90-tägige Sperrfrist, die erst nach dem Abschluss aller Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten des Seuchenbestandes beginnen kann, am 5. Oktober aus.

Irrtum der Kommission

Die EU-Kommission hingegen hatte im bisherigen Durchführungsbeschluss irrtümlich das Ende der Frist für den 14. Oktober genannt. Ein Fehler, auf den die EU-Kommission daraufhin durch das BMEL hingewiesen wurde und der jetzt korrigiert werden soll.

Fristverkürzung auf 60 Tage abgelehnt

Den Antrag des BMEL auf Verkürzung der Frist auf weniger als 90 Tage hatte die Kommission hingegen Anfang September abgelehnt. top agrar hat darüber berichtet. Begründet wurde dies von der Kommission damit, dass die epidemiologsche Situation durch das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in insgesamt vier Bundesländern (Brandenburg, Sachsen, Baden-Württemberg und Niedersachsen unsicherer geworden sei. Es bestehe ein erhöhtes Risiko, dass die ASP in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschlands sowie in angrenzende Mitgliedstaaten wie Niederlande und Frankreich weitergetragen werden könne.

Weitere Schlachtstätten gesucht

Offensichtlich noch nicht weitergekommen ist man hingegen bei der Suche weiterer Schlachtstätten, die bereit sind, Schweine aus den Restriktionsgebieten abzunehmen. Das BMEL lote jedoch in Abstimmung mit den betroffenen Ländern und der EU-Kommission sowie in Gesprächen mit der Wirtschaft im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit alle Möglichkeiten aus, um die Schlachtung und Vermarktung der Schweine in den Sperrzonen zu unterstützen, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des BMEL.

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