Die Europäische Union hat per Durchführungsbeschluss, der heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, den Brandenburger Vorschlag für die erweiterte ASP-Gebietskulisse gebilligt. Es gibt nun zwei Kerngebiete und ein zusammenhängendes gefährdetes Gebiet. Das bisherige gefährdete Gebiet wurde in nördlicher Richtung bis Märkisch-Oderland verlängert und umschließt nun Frankfurt (Oder).
Tierseuchen-Allgemeinverfügungen angepasst
Die von der Änderung des Seuchengebietes betroffenen Landkreise und kreisfreie Stadt werden ihre Tierseuchen-Allgemeinverfügungen jetzt entsprechend anpassen. Mit diesen Allgemeinverfügungen werden auch die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP sowie zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Hausschweinepopulation und der Wildschweinpopulation angeordnet.
Zwei separate Kerngebiete
Das erste Kerngebiet um die Fundorte bei Sembten im Landkreis Spree-Neiße und nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree hat eine Fläche von rund 150 Quadratkilometern. Das zweite Kerngebiet um den Fundort in Bleyen im Landkreis Märkisch-Oderland hat eine Fläche von rund 45 Quadratkilometern. Das gemeinsame gefährdete Gebiet weist eine Fläche von rund 2.200 Quadratkilometern auf.