In Nordrhein-Westfalen stehen gewerbliche Futterhandelsgesellschaften seit einiger Zeit im Visier der Finanzbehörden. Geht es nach der Finanzverwaltung, sollen die Gesellschaften für ihre Lieferungen an nachgelagerte Betriebe nicht 7 % sondern 19 % Umsatzsteuer zahlen.
Zum Verständnis: Aufgrund steuerlicher Vorteile gründen Mäster auf ihrer Hofstelle oftmals mehrere Betriebe. Eine gewerbliche Futterhandelsgesellschaft übernimmt dann die zentrale Futterversorgung der landwirtschaftlichen Betriebe. Diese kauft Einzelkomponenten (Getreide, Eiweißträger, Nebenprodukte) ein, mischt die Komponenten und verkauft das „Fertigfutter“ dann an die beteiligten Betriebe.
Aufgrund dieser Neubewertung der umsatzsteuerlichen Tätigkeiten durch die Finanzverwaltung, stellt sich jetzt die Frage, wie die Fütterungen aufgebaut werden müssen, damit die Futterherstellung und Lieferung weiterhin Haupttätigkeit der Gesellschaft bleiben. Denn nur dann ist weiterhin eine Abrechnung mit 7% Umsatzsteuer für das Futter zulässig.
Welche Lösungsmöglichkeiten es gibt und wie sie sich technisch umsetzen lassen, wird am 3. Dezember im Rahmen der Baulehrschau auf Haus Düsse erläutert. Um 10 Uhr führt ein Kurzvortrag in das Spezialthema ein. Anschließend findet eine offene Diskussion mit den anwesenden Firmenvertretern statt. Danach werden Führungen durch die Sauen-, Ferkel- und Mastställe angeboten. Die allgemeine Beratung endet mittags.
Für den Nachmittag können Einzelberatungen mit den Bauberatern Bernhard Feller (Sauen/Aufzucht) und Ulrich Averberg (Mast) vereinbart werden – allerdings nur nach telefonischer Terminabsprache mit dem jeweiligen Berater. Bernhard Feller erreichen Sie unter Tel: 0171/2023473 und Ulrich Averberg unter Tel.: 02945/989764. Weitere Infos unter Tel.: 0800/5263228 bzw. im Internet unter www.duesse.de
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