Ferkelkastration: Einigung auf Fristverlängerung erneut verschoben
Union und SPD haben eine Einigung auf den Text für die Fraktionsinitiative zur Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration erneut verschoben. Nächster Stichtag ist nun der 6. November. Endgültige Gewissheit, ob die Regelung ab 2019 kommt, wird es erst nach der Bundesratsbefassung am 14. Dezember geben.
Union und SPD haben eine Einigung auf den Text für die Fraktionsinitiative zur Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration erneut verschoben. Nächster Stichtag ist nun der 6. November. Endgültige Gewissheit, ob die Regelung ab 2019 kommt, wird es erst nach der Bundesratsbefassung am 14. Dezember geben.
Die von der Union und SPD angekündigte Fraktionsinitiative für eine Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre lässt weiter auf sich warten. Die beiden Koalitionsfraktionen haben sich gestern nicht auf einen gemeinsamen Text zur Änderung des Tierschutzgesetzes einigen können. Damit zögert sich das dafür nötige Bundestagsverfahren hinaus. Nächstes Datum für einen Beschluss sind die Fraktionssitzungen von Union und SPD am 6. November. „Wir sind auf einem guten Weg, es fehlen aber noch Einigungen im Detail“, heißt es von der SPD gegenüber top agrar.
Gewissheit gibt es erst Mitte Dezember
Sollten sich die Fraktionen auf einen gemeinsamen Text einigen, könnte dieser im Bundestag nun frühestens am 8. November zur ersten Lesung kommen. Die Verhandlungen im Bundestag wären dann bis Ende November möglich. Damit die Fristverlängerung am 1. Januar 2019 auch in Kraft treten könnte, müsste der Bundesrat bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 14. Dezember keinen Einspruch dagegen einlegen.
Diskussionen um Verfassungswidrigkeit einer Fristverlängerung
Am 1. Oktober hatte sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration noch einmal um zwei Jahre zu verlängern. Zuvor hatten die Länder im Bundesrat mehrheitlich gegen eine Fristverlängerung über 2018 hinaus gestimmt. Derweil gibt es Diskussionen über ein wissenschaftliches Gutachten, laut dem jede Verlängerung der im Tierschutzgesetz rechtlich verankerten Frist verfassungswidrig sei, da es bereits Alternativen zur betäubungslosen Kastration gibt.
Tierwohllabel soll Herkunft der Ferkel ausloben
Bereits an diesem Freitag stimmt der Bundesrat über eine Entschließung aus Mecklenburg-Vorpommern zur „tierschutzgerechten Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration“ ab. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu diskutieren und dabei Vertreter der Landwirtschaft, der Verarbeitungskette, des Handels, des Tierschutzes und Verbraucherschutzes sowie der Wissenschaft einzubeziehen. Der Bund soll ausreichend Haushaltsmittel für wissenschaftliche Gutachten zur Verfügung stellen. Ziel sei es, die Anzahl der Verfahren zu erhöhen, die den Schmerz wirksam ausschalten und nach Tierschutzrecht zugelassen sind. Außerdem fordert Mecklenburg-Vorpommern darin, dass die Bundesregierung beim neuen Tierwohllabel die nationale Kennzeichnung als unverzichtbares Merkmal aufnehmen soll mit Angaben, wo die Tiere geboren, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet wurden. Auf diese Weise könne ein hoher gesetzlicher Tierschutzstandard innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette abgebildet werden, begründet Mecklenburg-Vorpommern seinen Entschließungsantrag.
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Union und SPD haben eine Einigung auf den Text für die Fraktionsinitiative zur Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration erneut verschoben. Nächster Stichtag ist nun der 6. November. Endgültige Gewissheit, ob die Regelung ab 2019 kommt, wird es erst nach der Bundesratsbefassung am 14. Dezember geben.
Die von der Union und SPD angekündigte Fraktionsinitiative für eine Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre lässt weiter auf sich warten. Die beiden Koalitionsfraktionen haben sich gestern nicht auf einen gemeinsamen Text zur Änderung des Tierschutzgesetzes einigen können. Damit zögert sich das dafür nötige Bundestagsverfahren hinaus. Nächstes Datum für einen Beschluss sind die Fraktionssitzungen von Union und SPD am 6. November. „Wir sind auf einem guten Weg, es fehlen aber noch Einigungen im Detail“, heißt es von der SPD gegenüber top agrar.
Gewissheit gibt es erst Mitte Dezember
Sollten sich die Fraktionen auf einen gemeinsamen Text einigen, könnte dieser im Bundestag nun frühestens am 8. November zur ersten Lesung kommen. Die Verhandlungen im Bundestag wären dann bis Ende November möglich. Damit die Fristverlängerung am 1. Januar 2019 auch in Kraft treten könnte, müsste der Bundesrat bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 14. Dezember keinen Einspruch dagegen einlegen.
Diskussionen um Verfassungswidrigkeit einer Fristverlängerung
Am 1. Oktober hatte sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration noch einmal um zwei Jahre zu verlängern. Zuvor hatten die Länder im Bundesrat mehrheitlich gegen eine Fristverlängerung über 2018 hinaus gestimmt. Derweil gibt es Diskussionen über ein wissenschaftliches Gutachten, laut dem jede Verlängerung der im Tierschutzgesetz rechtlich verankerten Frist verfassungswidrig sei, da es bereits Alternativen zur betäubungslosen Kastration gibt.
Tierwohllabel soll Herkunft der Ferkel ausloben
Bereits an diesem Freitag stimmt der Bundesrat über eine Entschließung aus Mecklenburg-Vorpommern zur „tierschutzgerechten Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration“ ab. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu diskutieren und dabei Vertreter der Landwirtschaft, der Verarbeitungskette, des Handels, des Tierschutzes und Verbraucherschutzes sowie der Wissenschaft einzubeziehen. Der Bund soll ausreichend Haushaltsmittel für wissenschaftliche Gutachten zur Verfügung stellen. Ziel sei es, die Anzahl der Verfahren zu erhöhen, die den Schmerz wirksam ausschalten und nach Tierschutzrecht zugelassen sind. Außerdem fordert Mecklenburg-Vorpommern darin, dass die Bundesregierung beim neuen Tierwohllabel die nationale Kennzeichnung als unverzichtbares Merkmal aufnehmen soll mit Angaben, wo die Tiere geboren, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet wurden. Auf diese Weise könne ein hoher gesetzlicher Tierschutzstandard innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette abgebildet werden, begründet Mecklenburg-Vorpommern seinen Entschließungsantrag.