Die ablehnende Haltung der Bundestierärztekammer (BTK) zur Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration durch Tierhalter, stößt bei der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) auf großes Unverständnis. Der Veterinärverband hat dem sogenannten „vierten Weg“ als weitere Alternative für die ab 2019 verbotene betäubungslose Ferkelkastration eine klare Absage erteilt. Grund sei, dass eine örtliche Betäubung eine „anspruchsvolle und risikobehaftete tierärztliche Tätigkeit“ sei, die nicht in Laienhand gehöre.
Die ISN wirft der BTK eine Blockadehaltung vor, die den Verdacht der Besitzstandswahrung nahelege.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt solle sich davon nicht beirren lassen, sondern seine Unterstützung für diese Alternative zur betäubungslosen Kastration aufrechterhalten. Mehrfach habe der Minister sich aufgeschlossen gegenüber dem „vierten Weg“ gezeigt, so auch beim parlamentarischen Abend der ISN Ende Mai in Berlin. Dort habe er einer Erforschung und einer Überprüfung der Lokalanästhesie zugestimmt. „Es kann nicht sein, dass wir uns solchen Fragestellungen gar nicht mehr stellen –gerade wenn ich auf die Struktur der Ferkelerzeuger blicke“, äußerte Schmidt laut ISN.
Aus Sicht der Interessengemeinschaft sollte es auch im Sinne der Tierärzte sein, den kleineren Ferkelerzeugern eine zusätzliche und gangbare Alternative nach dem Verbot der betäubungslosen Kastration zu eröffnen, damit diese weiter Schweinehaltung betreiben könnten. Zudem stelle sich die Frage, warum die deutschen Erzeuger – insbesondere, wenn sie vorher entsprechend geschult worden seien – die lokale Betäubung nicht durchführen könnten. Ihre schwedischen Kollegen, so die ISN, könnten und dürften das schließlich auch.