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Online-Fortbildung zur Nottötung und Kadaverlagerung

Wenn tierärztliche Behandlungen keine Aussicht auf die Heilung eines erkrankten oder verletzten Schweins haben, muss der Tierhalter reagieren und das Tier sachgerecht und gesetzeskonform nottöten. Das ist ein sensibles, aber gleichzeitig sehr wichtiges Thema für Schweinehalter und ihre Mitarbeiter.

Lesezeit: 2 Minuten

Gemeinsam mit dem Schweinegesundheitsdienst Niedersachsen, der QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hat die Landakademie jetzt eine Fortbildung zum Thema „Nottötung und Kadaverlagerung für Schweinehalter“ entwickelt.

Die rund eineinhalbstündige Online-Fortbildung richtet sich an Schweinehalter und Mitarbeiter in schweinehaltenden Betrieben. Es werden die verschiedenen Verfahren der Nottötung erklärt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. In einem eigenen Kapitel wird die Kadaverbeseitigung und –lagerung sowie die fachgerechte Dokumentation beschrieben. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen von QS werden folgende Fragen beantwortet:

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  • Welche Gründe gibt es, die eine Nottötung notwendig werden lassen?
  • Wer ist unter welchen Umständen dazu berechtigt bzw. verpflichtet, eine Nottötung durchzuführen?
  • Wie grenzt sich eine Nottötung von einer Notschlachtung ab
  • Unter welchen Umständen ist der Tierarzt einzubeziehen?
  • Wie erfolgt eine sachgerechte Betäubung und Tötung?

Die Online-Fortbildung kann bequem vom Betriebsrechner aus erfolgen und steht den Teilnehmern von Beginn der Buchung für zwei Monate zur Verfügung. Teilnehmer können die Fortbildung jederzeit unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt weiterführen.

Der Kurs kostet 39,90 € (inkl. MwSt.). Teilnehmer erhalten im Anschluss ein Teilnahmezertifikat, dass das erworbene und gefestigte Wissen bescheinigt. Die Online-Fortbildung ersetzt jedoch nicht die Sachkunde laut Tierschutz-Schlachtverordnung.

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