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Kommission prüft Zulassung

Tiermehl: EU-Umweltausschuss votet für Verfütterung von tierischem Eiweiß

20 Jahre nach der BSE-Krise will die EU-Kommission tierisches Eiweiß wieder zur Verfütterung an Schweine und Geflügel erlauben. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments steht nun auch dahinter.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich mit einer knappen Mehrheit von 39 zu 35 Stimmen für die Verfütterung tierischer Nebenprodukte ausgesprochen. Die Europäische Kommission hatte im Rahmen ihrer "Farm to Fork"-Strategie vorgeschlagen, die Verfütterung tierischer Nebenprodukte vom Schwein an Geflügel zu erlauben. Ebenso sollen tierische Nebenprodukte von Geflügel an Schweine verfüttert werden können.

Grüne und Linke hatten einen Einspruch gegen die Kommissionsvorlage eingebracht. Sozialdemokraten und Rechtsnationale haben diesen unterstützt.

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INFO: Die EU ist stark von Soja-Importen abhängig um den Proteinbedarf in der Nutztierfütterung zu decken. Gleichzeitig ist Europa die einzige Wirtschaftsregion in der die Verfütterung von tierischen Proteinen nicht gestattet ist. Ein Importverbot von Tieren oder tierischen Produkten, die mit tierischen Proteinen gefüttert werden, hat es nie gegeben.

Die Kommission hat daher in einem delegierten Rechtsakt entschieden, Ausnahmen von der allgemeinen Verbotsregelung vorzunehmen, um die Fütterung von Geflügel mit PAP, das von Nutzinsekten und von Hausschweinen stammt, sowie die Fütterung von Schweinen mit PAP, das von Nutzinsekten und von Geflügel stammt, zuzulassen.

Außerdem soll das Verbot der Verwendung von Kollagen und Gelatine von Wiederkäuern in der Fütterung von Nutztieren, die keine Wiederkäuer sind, aufgehoben werden. Zusätzlich sieht die Entscheidung Anforderungen an die Kontrollen durch die Mitgliedsstaaten und eine Reihe von Sicherheitsvorschriften wie das Verbot der intra-spezies Verfütterung oder der strikten Trennung der Produktionslinien vor.

Bernhuber: "An der Zeit, über sinnvolle Nutzung nachzudenken"

Der ÖVP-Europaabgeordnete Alexander Bernhuber sprach nach der Ausschussabstimmung von einem wichtigen Meilenstein in der Fütterung von Nutztieren. "Die Verwendung von verarbeitetem tierischem Eiweiß von Schweinen in Geflügelfutter und von Geflügel in der Fütterung von Schweinen ist eine ökonomisch sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Produktivität in der Lebensmittelherstellung. Die entsprechende Anpassung des Rechtsrahmens muss sich am Stand der Wissenschaft orientieren, und daher unterstütze ich das Vorhaben der EU-Kommission", zitiert der Pressedienst aiz.info Bernhuber.

Der Politiker erinnerte an die BSE-Krise vor 20 Jahren, ausgelöst durch falsche Nutzung von Tiermehlen. Mit einem strikten Verbot in allen Bereichen habe die Politik dann rasch richtige Entscheidungen getroffen. "Aber nun sind wir an einem Punkt angelangt, wo wir wieder über eine sinnvolle Nutzung nachdenken müssen", erklärt Bernhuber.

Die geplante Neuzulassung von verarbeiteten Insektenproteinen spiele hier eine elementare Rolle. "Insektenproteine können in Zukunft wichtige Energiequellen in der Tierernährung sein. Hier war es jetzt richtig, ein Zeichen zu setzen, wenngleich allfällige Zulassungen ohne Zweifel mit positiven wissenschaftlichen Sicherheitsbewertungen einhergehen müssen", sagt der EU-Abgeordnete und fordert ausreichend finanzielle Mittel für Forschung und Entwicklung in diesem Bereich auch vonseiten der EU.

Grüne und Linke waren dagegen

Erleichtert zeigt sich auch Jens Gieseke (CDU), Mitglied im Umweltausschuss und verantwortlicher EVP-Berichterstatter. Etwas ärgert er sich aber noch über den Einspruch der Grünen und Linken. Er sieht da inhaltliche Mängel: „Grüne und Linke ignorieren die wissenschaftliche Einschätzung der europäischen Agentur EFSA. Sie verwenden falsche Definitionen und ziehen absurde Schlussfolgerungen.“

In einer Stellungnahme an top agrar online betont Gieseke, dass die Verfütterung von tierischen Proteinen im Sinne des Green Deals sei. PAP (processed animal protein), das heute bei der Schlachtung von Tieren übrigbleibt, wird verbrannt oder ins EU-Ausland exportiert. Um den Proteinbedarf von Schweinen und Geflügel zu decken, wird Soja aus Übersee importiert. „Während die wertvollen tierischen Proteine exportiert werden, importieren wir tonnenweise Soja. Das kann doch nicht im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sein“, so Gieseke weiter.

Die Argumentation, dass es durch die Zulassung von PAP zu Kreuzkontaminationen oder zu Verunreinigungen im Rinderfutter und damit zu einem erneuten Ausbruch von BSE kommen könnte, hält der CDU-Mann für nicht stichhaltig. „Wir erlauben hier nur die Verfütterung von Schweinen an Geflügel sowie von Geflügel an Schweine. BSE ist aber eine reine Wiederkäuerkrankheit“, so Gieseke.

„Zudem sieht der Vorschlag strenge Produktionskriterien wie separate Produktionslinien vor. Außerdem gibt es heute hinreichende Testmöglichkeiten für den Nachweis von PAP in Tierfutter. Es gilt eine Null-Toleranz-Grenze. Kontaminiertes Futter müsste entsorgt werden, sobald PAP in Rinderfutter oder eine Kreuzkontamination festgestellt wird. Auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA sieht bei einer Wiederzulassung keine Gefahr für die menschliche oder tierische Gesundheit ausgehen.“

Auch Branchenvertreter wie der Deutsche Bauernverband oder der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) hatten sich im Vorfeld gegen den Einspruch der Grünen und Linken ausgesprochen.

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