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Umweltminister verteidigt Anpassungsbedarf bei der TA-Luft

Die Umweltministerkonferenz versteht die Kritik der Länder an dem neuen TA-Luft Entwurf nicht. Bestimmte materielle Anforderungen an den Betrieb von Tierhaltungsanlagen müssten aufgrund neuer europarechtlicher Vorgaben und wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritts angepasst werden, heißt es.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von den Länderagrarministern geäußerte Kritik am Entwurf für eine Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).

Bei ihrem Treffen am vergangenen Freitag in Bremen bestätigten die Umweltressortchefs den ihrer Ansicht nach bestehenden Regelungsbedarf im Hinblick auf Stallanlagen. In einem Beschluss erkennt die Umweltministerkonferenz ausdrücklich an, „dass bestimmte materielle Anforderungen an den Betrieb von Tierhaltungsanlagen aufgrund neuer europarechtlicher Vorgaben und wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritts angepasst werden müssen“.

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Zudem stellen die Politiker fest, dass Emissionen insbesondere von Geruch und Stickstoff zu Konflikten mit den Schutzbedürfnissen der Bevölkerung und der besonders geschützten Naturgüter führten. Lediglich in einer Protokollerklärung fordern die jeweils für Umwelt- und Landwirtschaft zuständigen Minister aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Brandenburg, die Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland nicht zu gefährden „und alle Anpassungen im Lichte der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Branche vorzunehmen“.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld der UMK seine Kritik an dem Entwurf des Bundesumweltministeriums für die TA-Luft-Novelle bekräftigt und eine grundlegende Überarbeitung verlangt. Der DBV befürchtet eine gravierende Beschleunigung des Strukturwandels, sollten die in der Novelle vorgesehenen verschärften Anforderungen für Stallanlagen umgesetzt werden. Allein mit den geplanten Verschärfungen und Ergänzungen im Bereich der Gerüche, bei Bioaerosolen, hinsichtlich der Stickstoffdeposition und der Verträglichkeitsprüfung in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebieten würden die Genehmigungsverfahren verkompliziert, verteuert und verlängert, heißt es beim Bauernverband.

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