Mäster sollen für betäubt kastrierte deutsche Ferkel künftig höhere Zuschläge zahlen müssen. Dass haben der Beirat der Ab-Hof-Preisnotierung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ferkelvermarktung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) in ihrer jüngsten Sitzung festgelegt. Die Regelung gilt für alle deutschen Ferkel, die seit dem 1. Januar 2021 nach den Vorgaben des novellierten Tierschutzgesetzes mit Betäubung kastriert wurden.
Beim Verkauf in einer Vermarktungspartie mit ausgeglichenem biologischem Geschlechtsverhältnis (möglichst gleich viele männliche und weibliche Ferkel) wird ein Preiszuschlag von 2 € pro Tier fällig. Das bedeutet, dass für jedes kastrierte männliche Ferkel ein Zuschlag von mindestens 4 € gezahlt werden muss. Diese Regelung gilt für die Ferkel-Nordwest-Notierung der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und die Preisempfehlung der VEZG.
Die neue VEZG-Ferkelpreisempfehlung kann für die Folgewoche jeweils am Freitag ab 12 Uhr sowie die Ab-Hof-Ferkelpreisempfehlung Nord-West der LWK für die zurückliegende Woche jeweils am Montag ab 10 Uhr unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 09001 190-244 abgefragt werden.