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Bürokratie für BImSch-Betriebe steigt weiter

Lesezeit: 1 Minuten

Tierhaltern, die mit ihrer Bestandsgröße unter die EU-Richtlinie der Industrieemissionen fallen (ab 2000 Mastschweinen, ab 750 Sauen und ab 40000 Geflügel), machen neue Umweltauflagen zu schaffen. Nach der verpflichtenden Reduktion der Ammoniak-Emissionen von 5% in diesem Jahr, läuft bereits im Februar 2021 die Frist zur Umsetzung der sogenannten „best verfügbaren Techniken“ (BVT) ab, die ebenfalls emissionsmindernd wirken sollen.


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Dazu gehören z.B. eine N- und P-reduzierte Fütterung, die zügige Einarbeitung von Gülle in den Boden, Kotbänder oder eine Abluftreinigung. Kontrollen sind alle ein bis drei Jahre vorgesehen.


Gegängelt fühlen sich die betroffenen Betriebe – in Bayern sind es rund 170 – zudem durch die Pflicht zu einem „Umweltmanagementsystem“ im Betrieb. Laut Annika Nottensteiner vom Landesverband der Bayerischen Geflügelwirtschaft gebe es dafür noch keine standardisierten Vorgaben.


Sicher ist aber schon heute, dass der bürokratische Aufwand auf den Höfen steigt. Denn ein Umweltmanagementsystem sieht u.a. eine Umweltstrategie im Betrieb vor, Schulungen, Aufzeichnungen, Notfallpläne oder ein branchenspezifisches Benchmarking. Geflügelhalter sind entrüstet: „Wir haben doch Bauernhöfe und keine Atomkraftwerke.“

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