Deutlich mehr Resistenztests, höhere Kosten und mehr Bürokratie – das sind acht Monate nach Inkrafttreten der Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) die Folgen für die Praxis.
„Die Zahl der Antibiogramme von Milchproben hat sich bei uns verdoppelt“, sagt Dr. Hans-Jürgen Seeger vom Rindergesundheitsdienst Aulendorf. Ähnliches berichtet Dr. Andreas Randt vom Tiergesundheitsdienst Grub für Bayern: „Wir mussten Personal einstellen und mehr dokumentieren.“
Für die Tierärzte sind noch viele Fragen zur praktischen Umsetzung offen. Daher fordern sie dringend Auslegungshinweise.
Dem Milchprüfring Baden-Württemberg bringt die Novelle dagegen mit dem Angebot von bakteriologischen Untersuchungen (BU) und Antibiogrammen ein neues Geschäftsfeld. Dieser Service dürfte vor allem für Bestände interessant sein, die pro Kuh mehr als eine BU im Jahr brauchen. Denn diese wird von der Tierseuchenkasse bezahlt.
In Bayern könnten noch mehr Betriebe von dieser Möglichkeit profitieren, so Dr. Randt. Voraussetzung sei lediglich, dass der Tierarzt bei der Einsendung einen Krankheitsverdacht äußere.
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Deutlich mehr Resistenztests, höhere Kosten und mehr Bürokratie – das sind acht Monate nach Inkrafttreten der Novelle der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) die Folgen für die Praxis.
„Die Zahl der Antibiogramme von Milchproben hat sich bei uns verdoppelt“, sagt Dr. Hans-Jürgen Seeger vom Rindergesundheitsdienst Aulendorf. Ähnliches berichtet Dr. Andreas Randt vom Tiergesundheitsdienst Grub für Bayern: „Wir mussten Personal einstellen und mehr dokumentieren.“
Für die Tierärzte sind noch viele Fragen zur praktischen Umsetzung offen. Daher fordern sie dringend Auslegungshinweise.
Dem Milchprüfring Baden-Württemberg bringt die Novelle dagegen mit dem Angebot von bakteriologischen Untersuchungen (BU) und Antibiogrammen ein neues Geschäftsfeld. Dieser Service dürfte vor allem für Bestände interessant sein, die pro Kuh mehr als eine BU im Jahr brauchen. Denn diese wird von der Tierseuchenkasse bezahlt.
In Bayern könnten noch mehr Betriebe von dieser Möglichkeit profitieren, so Dr. Randt. Voraussetzung sei lediglich, dass der Tierarzt bei der Einsendung einen Krankheitsverdacht äußere.